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Zentralregister

| 8. September 2012 14:33 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwältin Maike Domke

Hallo

Für die Beantragung der grünen Waffenbesitzkarte ist ein erweitertes oder öffentliches Zentralregister Auskunftsverfahren nötig.

Der Antragsteller hat kleine vergehen die nicht zu einer Vorstrafe geführt hatten aber polizeilich gemeldet waren begangen. Dieses vor 40 Jahren.

Der Antragsteller, der mittlerweile wieder kerngesund ist, war vor 30 Jahren psychisch krank und hatte einen Selbstmordversuch unternommen.

Sind obige Dinge dort immer noch sichtbar ?





Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Zunächst einmal sind im Bundeszentralregister (BZR) folgende Dinge gespeichert: Strafgerichtliche Verurteilungen, Hinweise zur Schuldfähigkeit, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden sowie Entschiedungen über Erlass oder Verlängerung der Bewährung und ähnliches, vgl § 3 BZRG .

Das bedeutet, dass dort nur Dinge gespeichert sein können und werden, die in Zusammenhang mit einer Behörde oder einem Gericht stehen. Krankheitsakten oder überhaupt Erkrankungen werde dort nur dann erfasst, wenn sie Gegenstand eine Prozesses oder Verwaltungsverfahrens werden und dort die Schuldfähigkeit mindern.

Eintragungen in das BZR werden nach einer bestimmten Frist wieder gelöscht, vgl. § 45 ff. BZRG . Die Länge dieser sog. Tilgunsfristen richtet sich nach § 46 BZRG und beträgt bei geringwertigeren Verurteilungen fünf Jahre, wenn keine neuen Straftaten begangen werden. Fünfzehn Jahre ist hier die Höchstdauer, immer unter das Maßgabe, dass „nichts Neues" hinzukommt.

Nach Ihren Schilderungen müssten Sie insofern einen „sauberen" BZR Auszug vorweisen können. .

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Rückfrage vom Fragesteller 8. September 2012 | 15:18

Ich danke Ihnen. Ja es waren nur kleine Polizeistreitereien während meiner Studienzeit vor 40 Jahren.

Sonstiges sind nur kleine übliche Verkehrsvergehen.

Die psychische Frage ist von mir gestellt. Weil die Frage der Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung zu Führung einer Jagdwaffe eine Rolle spielt.

Dieses ist aber heute kein Thema mehr..

Jetzt bin ich beruhigt .. und kann mich als 60zigjähriger zur Jägerausbildung anmelden. Liebe Grüsse und besten Dank... ein schönes Wochenende

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 8. September 2012 | 15:35

Sehr geehrter Ratsuchender,

es wäre ja schlimm, wenn Ihnen "Jugendsünden" ein ganzes Leben nach nachhingen.

Ich wünsche Ihnen ein angenehmes Wochenende.

Mit freundlichen Grüßen
Maike Domke
- Rechtsanwältin -

Bewertung des Fragestellers 10. September 2012 | 00:16

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