Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Zunächst einmal sind im Bundeszentralregister (BZR) folgende Dinge gespeichert: Strafgerichtliche Verurteilungen, Hinweise zur Schuldfähigkeit, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden sowie Entschiedungen über Erlass oder Verlängerung der Bewährung und ähnliches, vgl § 3 BZRG
.
Das bedeutet, dass dort nur Dinge gespeichert sein können und werden, die in Zusammenhang mit einer Behörde oder einem Gericht stehen. Krankheitsakten oder überhaupt Erkrankungen werde dort nur dann erfasst, wenn sie Gegenstand eine Prozesses oder Verwaltungsverfahrens werden und dort die Schuldfähigkeit mindern.
Eintragungen in das BZR werden nach einer bestimmten Frist wieder gelöscht, vgl. § 45 ff. BZRG
. Die Länge dieser sog. Tilgunsfristen richtet sich nach § 46 BZRG
und beträgt bei geringwertigeren Verurteilungen fünf Jahre, wenn keine neuen Straftaten begangen werden. Fünfzehn Jahre ist hier die Höchstdauer, immer unter das Maßgabe, dass „nichts Neues" hinzukommt.
Nach Ihren Schilderungen müssten Sie insofern einen „sauberen" BZR Auszug vorweisen können. .
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich danke Ihnen. Ja es waren nur kleine Polizeistreitereien während meiner Studienzeit vor 40 Jahren.
Sonstiges sind nur kleine übliche Verkehrsvergehen.
Die psychische Frage ist von mir gestellt. Weil die Frage der Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung zu Führung einer Jagdwaffe eine Rolle spielt.
Dieses ist aber heute kein Thema mehr..
Jetzt bin ich beruhigt .. und kann mich als 60zigjähriger zur Jägerausbildung anmelden. Liebe Grüsse und besten Dank... ein schönes Wochenende
Sehr geehrter Ratsuchender,
es wäre ja schlimm, wenn Ihnen "Jugendsünden" ein ganzes Leben nach nachhingen.
Ich wünsche Ihnen ein angenehmes Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen
Maike Domke
- Rechtsanwältin -