Ich habe vor ca. 1Monat eine 12g schwere Goldmünze zum Verkauf an obige Firma versand
Ein Peis wurde sofort online und anschließend per Telefon bestätigt,seitdem ist ein nichts mehr passiert auf Mails wird nicht reagiert,telefonisch ist keiner zu erreichen
wer möchte denen mal auf die Füße treten das ich zu meinem Geld komme.
mit freundlichen Grüßen
als Verkäufer haben Sie einen Anspruch auf den Kaufpreis.
Setzen Sie dem Ankäufer einer kurze Frist zur Auszahlung.
Sobald er sich im Zahlungsverzug befindet, hat er auch Verzugszinsen und die Anwaltskosten zu tragen.
Gern prüfe ich für Sie die Angelegenheit und mache Ihre Forderung geltend.
Beachten Sie, dass eine außergerichtliche Vertretung nicht für 25 € zu haben ist.
Gern können Sie sich mit mir in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen,
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller14. Oktober 2011 | 15:57
Ich habe der Firma gerade eine letzte Frist bis zum 18.10. zur Zahlung gesetzt.
Wenn bis dahin nichts passiert würde ich gern ihre Hilfe in Anspruch nehmen(mit welchen Kosten müsste ich denn rechnen,oder zahlt alles die gegnerische Firma?)
mit freundlichen Grüßen
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt14. Oktober 2011 | 16:18
Die Fristsetzung muss aber auch nachweisbar sein.
E-Mail genügt nicht, zu empfehlen ist ein Einschreiben mit Rückschein.
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert.
Bei einem Streitwert bis 300 € betragen die Kosten der außergerichtlichen Vertretung nach dem RVG 46,41 €.
Rückfrage vom Fragesteller14. Oktober 2011 | 17:09
Ich habe der Firma gerade eine letzte Frist bis zum 18.10. zur Zahlung gesetzt.
Wenn bis dahin nichts passiert würde ich gern ihre Hilfe in Anspruch nehmen(mit welchen Kosten müsste ich denn rechnen,oder zahlt alles die gegnerische Firma?)
mit freundlichen Grüßen
Andreas Schneider