Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Witwenrente/Rente

16. November 2008 20:23 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Verwaltungsrecht


Am 26.04.04 verstarb meine Oma im Süden. Daraufhin hat mein Vater am nächsten Tag der Deutschen Rentenversicherung (Rente) und dem Niedersächsischen Landesamt für Bezüge und Versorgung in Aurich und Hannover telefonisch (Nachweis Telefonrechnung) über das Ableben informiert. Die Antwort von denen "wird alles automatisch im Hause erledigt". Nachdem die Sterbeurkunde aus dem Süden eingetroffen ist, hat mein Vater den Versicherungen am 28.05.08 das Ganze schriftlich übersandt.

Aurich hat am 03.06.08 sogar auf das Schreiben meines Vaters mit einem Beihilfebescheid geantwortet. Bis Oktober 08 wurde die Rente und die Witwenrente trotzdem weitergezahlt ohne jeglichen Bescheid. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde das Geld natürlich teilweise für die Beerdigung und Ähnliches genommen.

Die Deutsche Rentenversicherung hat am 10.10.08 telefonisch mitgeteilt, dass keine Eintragungen im System vorhanden sind über das Ableben der Schwiegermutter und meinte es sei ein Verschulden der Versicherung. Einige Tage später hat die Versicherung den überzahlten Betrag dann doch einfach vom Konto der Verstorbenen ohne jeglichen Bescheid oder Mitteilung eingezogen.

Das Niedersächsische Landesamt hat am 09.10.08 endlich reagiert und ein Schreiben ohne Rechtsfolgenbelehrung über den überzahlten Betrag und das dieser zu erstatten ist zugesandt.

Was können wir tun gegen das Verschulden der Versicherungen, da mein Vater seiner Mitwirkung in vollem Umfang nachgekommen ist.

MFG

Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
Als angemeldeter Nutzer haben Sie die Möglichkeit diesen Beitrag zu beobachten.
Sie bekommen dann eine E-Mail mit den neuesten Beiträgen. Melden Sie sich hier an.
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119055 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Eine so ausführliche und schnelle Beantwortung ist mehr als lobenswert. Keine Rückfrage notwendig. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank für die schnelle und nachvollziehbare Erläuterung. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Wow hätte Noenals gedacht das ein Fremder Mensch für wenig Geld hier mir so Hilft vielen Dank. ...
FRAGESTELLER