ich hatte 20 Jahre lang ein Girokonto bei einer Sparkasse. In der letzten Zeit habe ich massiv Werbeanrufe, Einladungen meiner Kundenberater via Email und Briefwerbung erhalten. Dieses habe ich mir via Vorstandsbeschwerde verbeten. Jedoch hörte der Werbestrom nicht auf. Daraufhin habe ich meine Geldgeschäfte auf eine andere Bank umgestellt. Nun hat man mir heute telefonisch einen Kredit angeboten, da ja kein Zahlungseingang mehr auf dem Konto ist. Ich werde das Konto nun kurzfristig kündigen. Meine Frage: Kann ich von der Bank rechtssicher verlangen, dass ich nach der Kündigung keinerlei Anrufe, Emails, Briefwerbung mehr erhalte? Muss die Bank meine personenbezogenen Daten löschen?
auch wenn Sie -voraussichtlich- bei der Kontoeröffnung eine entsprechende Erklärung unterzeichnet haben sollten, wonach Daten gespeichert und auch weitergegeben werden dürfen, können Sie dieses Unterlassungsanspruch rechtlich durchsetzen.
Voraussetzung ist, dass Sie schriftlich (per Einschreiben mit Rückschein) die Bank auffordern, künftig jeglichen Kontakt zu unterlassen. Machen Sie auch deutlich, dass Sie diese Unterlassungserklärung schriftlich binnen 14 Tagen erwarten und ansonsten von einer sogenannten Wiederholungsgefahr ausgehen.
Dieses gilt auch für die Weitergabe an Dritte zu Werbezwecken, oder nicht bankbezogenen Zwecken.
Wird die Erklärung nicht abgegeben, können Sie dieses Unterlassungsanspruch einklagen, sollten dazu aber anwaltliche Hilfe (NACH Fristablauf) in Anspruch nehmen.
Bezüglich der Löschung der personenbezogenen Daten können Sie die Löschung nicht ohne weiteres verlangen. Zur Aufbewahrung einiger Daten ist die Bank sogar gesetzlich verpflichtet (Stichwort: Geldwäschegesetz), darf aber auch hier die Daten nicht an unberechtigte Dritte weitergeben.