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Wer darf den HyaluronPen benutzen?

| 26. Dezember 2019 15:18 |
Preis: 35,00 € |

Medizinrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Elisabeth v. Dorrien

Guten Tag,

meine Frage lautet,
Wer oder besser gesagt ab wann darf man mit dem HyaluronPen arbeiten?
Da im Internet nichts konkretes steht und das Gesundheitsamt den pen nicht als solchen anerkennt, wollte ich sicher gehen und fragen ob ich mit einer Schulung das ausüben darf ? Oder erst meinen Heilpraktiker zuende machen muss bevor ich damit anfange .
Mit freundlichen Grüßen


Einsatz editiert am 26.12.2019 16:20:08

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ich kann Ihnen aus rechtlicher Sicht nur davon abraten, den Stift ohne seriöse Zertifizierung anzuwenden. Es gibt ja einige private Anbieter, die eine Ausbildung dafür versprechen, aber die Seriosität ist schwer zu beurteilen. Allgemein ist der "Schönheitsmarkt" noch erschreckend unreguliert, und man kann nur hoffen, dass das Bundesgesundheitsministerium demnächst klare Ausbildungsregeln formuliert, auch für Ärzte mit fachfremder Spezialisierung.

Auf jeden Fall sollten Sie die Heilpraktiker-Ausbildung beenden, bevor Sie Hand an eine Kundin anlegen. Denn auch wenn diese in eine Behandlung einwilligt, sind bei einer nicht erfolgreichen Behandlung oder wenn die Kundin mit dem Ergebnis schlicht nicht zufrieden ist, eine Anzeige wegen Körperverletzung sowie zivilrechtliche Schadensersatzansprüche nicht ausgeschlossen. So gut können Sie Ihren Behandlungsvertrag gar nicht formulieren, um diese Gefahr zu bannen, und Ihre Berufshaftpflichtversicherung sollte entsprechend umfassend abgeschlossen werden.

Wenn Sie diesem Link folgen, dann sehen Sie, wie gefährlich die Anwendung des Hyaloron-Stiftes ist und wie leichtsinnig oder unbedarft manche Kundin - die aber bei Missfallen (wenn nicht schlimmeren Folgen) trotzdem Ihnen den Fehler anlasten wird:

https://www.zdf.de/politik/frontal-21/hyaloron-und-botox-unterspritzungen-100.html

Mit freundlichem Gruß!

Elisabeth v. Dorrien
Rechtsanwältin

Rückfrage vom Fragesteller 26. Dezember 2019 | 17:36

Vielen dank für die Antwort,

ergo heißt dass, man kann es machen da es noch nicht reguliert ist. Aber es wird abgeraten bis man eine medizinische Ausbildung (Arzt/Heilpraktiker) abgeschlossen hat . Das hab ich hoffentlich richtig verstanden ?
Und wer ist berechtigt mir eine Schulung dafür anzubieten wo ich weis das es seriös ist ?

Vielen Dank im Voraus

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 26. Dezember 2019 | 17:48

Vielen Dank für die Nachfrage, ja, das haben Sie richtig verstanden. Welcher Anbieter seriös ist - das kann man nicht abstrakt beantworten, da müssen Sie sich informieren und nachfragen, bevor Sie eine Ausbildung beginnen. Die Motivation dieser Leute ist es ja, Geld zu verdienen, nicht wahr? Schwer zu sagen, wie Sie da die Guten von den weniger Guten filtern können. Wie gesagt, ich würde mich darauf nicht einlassen.
Nochmals viele Grüße!
EvD

Bewertung des Fragestellers 28. Dezember 2019 | 10:02

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