Ich habe mir vor ca. 1 Jahr eine Eigentumswohnung in einem Dreifamilienhaus erworben. Jetzt ein Jahr später möchte der Verkäufer das Geld für das restliche Heizöl von mir. Bisher war es so das der Verkäufer das Heizöl auch für die anderen beiden Eigentümer ausgelegt hat und eine separate Firma die Heizkosten Verteilung übernommen hat. Im Kaufvertrag wurde bezüglich Heizöl nichts erwähnt. Die anderen zwei Parteien möchten das Restlich Öl auch nicht, da es momentan günstiger ist als vor 5 Jahren. Nun meine Frage: Muss ich das Restliche Heizöl bezahlen bzw. gehört es ab Kaufdatum schon mir oder der Gemeinschaft?
Ich hoffe Sie können mir Helfen und bin sehr gespannt wie hier die Rechtsgrundlage aussieht.
Viel Grüße
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GrundstückJahr
"Sind der Veräußerer und der Erwerber darüber einig, dass sich die Veräußerung auf das Zubehör des Grundstücks erstrecken soll, so erlangt der Erwerber mit dem Eigentum an dem Grundstück auch das Eigentum an den zur Zeit des Erwerbs vorhandenen Zubehörstücken, soweit sie dem Veräußerer gehören.
Im Zweifel ist anzunehmen, dass sich die Veräußerung auf das Zubehör erstrecken soll."
Da nichts bezüglich den Heizöls geregelt wurde, ist ("im Zweifel") das Heizöl mit der Wohnung mitveräußert worden.
Das Heizöl müssen Sie daher nicht bezahlen.
Ob das Heizöl insgesamt Ihnen oder der Gemeinschaft gehört, kann anhand Ihrer Angaben nicht beantwortet werden, spielt für die Beantwortung Ihrer Frage aber keine Rolle.