Klempner XY GmbH beabsichtigt einen neuen Geschäftsbereich zu entwickeln und für diesen z.B. eine Website wie waermepumpe24.de, waermepumpenprofi.de o.ä. zu erstellen und zu bewerben.
Im Impressum und Kontakt würde vermerkt werden
".... ist ein Geschäftsbereich der XY GmbH"
Spricht da etwas dagegen Werbung primär mit dem neuen Projektnamen zu machen?
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Das können Sie so handhaben. Wenn das wirklich ein neuer Geschäftsbereich ist, dann müsste man evtl. prüfen, ob Sie den Gesellschaftszweck der GmbH erweitern müssen.
Es wäre wahrscheinlich auch grundsätzlich besser statt Geschäftsbereich den Begriff Projekt zu verwenden.