Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:
Ich kann Sie insofern beruhigen, als dass die Suche nach Begriffen wie abused nicht strafbar ist, zumal ich ebenfalls nicht sehe, dass hier zwingend der Rückschluss auf Kinderpornografie gezogen werden muss. Es ist aber vermutlich so, dass der Begriff häufig bei der Suche nach Kinderpornografie verwendet wird, was dann auch den Warnhinweis erklärt.
Ich weise vorsorglich darauf hin, dass nach § 184b StGB u.a. der Besitz kinderpornographischer Schriften strafbar ist. Sie haben daher nach der Rechtsprechung bereits ein Problem, wenn Sie bei der Suche auf eine Seite stoßen, die tatsächlich kinderpornographisches Material erhält und dieses z.B. im Cache Ihres Browsers gespeichert wird. Sie sollten daher bei Ihrer Recherche sehr sorgfältig vorgehen und bereits vor Aufrufen eines Links prüfen, ob die aufzurufende Seite tatsächlich seriös ist.
Sie haben hier nicht ernsthaft etwas zu befürchten, sollten sich den Vorfall allerdings als Warnung dienen lassen, bei der Suche künftig vorsichtig zu sein, um nicht versehentlich auf strafbares Material zu stoßen.
Mit freundlichen Grüßen
Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt
Antwort
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Ach nee, vielen Dank, ich hatte mich nur echt wegen der Warnmeldung erschreckt (habe ich einfach noch nie gesehen) und mich schon wegen meiner unwissenden Doofheit und einer falsch formulierten Suchanfrage in einer großangelegten kriminellen Untersuchung gesehen :D was ja eigentlich super ist, dann erfüllt der Warnhinweis ja total seinen Zweck! Und ich such dann doch einfach lieber wieder über porn-better.com meine Pornos, das erscheint mir sehr viel besser für meine Nerven. Vielen Dank nochmal, dann kann ich ja jetzt wieder ein reines Gewissen habe :)
Gerne. Es freut mich, dass ich zur Beruhigung beitragen konnte.