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Warenverkehr von Arzneimitteln zwischen EU-Großhändlern

30. Juli 2009 09:36 |
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Medizinrecht


Frage 1)

Darf ein pharmazeutischer Unternehmer oder Großhändler mit Sitz in Deutschland Arzneimittel an einen Zwischenhändler im EU-Ausland liefern, wenn dieser zwar einen Großhandel, nicht aber eine landesspezifische Lizenz zum Großhandel mit Arzneimitteln besitzt?

(Hier geht es um die Vereinbarkeit mit deutschem bzw. ggf EU Recht aus Sicht der Liefernden)

Frage 2)

Darf umgekehrt ein in Deutschland zugelassener pharmazeutischer Großhändler Waren von einem Zwischenhändler aus dem EU-Ausland beziehen, der im EU Ausland keine Großhandelslizenz zum Handel mit Arzneimitteln besitzt?

(Es sei als gegeben anzusehen, dass die bezogenen Arzneimittel in Deutschland verkehrsfähig sind).

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