Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Wahlwerbung Linkspartei

28. August 2008 13:21 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Gesellschaftsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,
seit geraumer Zeit erhalte ich unaufgefordert Wahlwerbung der Linkspartei, in Gestalt von Handzetteln (in meinen Hausbriefkasten eingeworfene Sendungen), mit mir schier unerträglichen kommunistischen Absurditäten und gänzlich weltfremden kommunalpolitischen Inhalten. Diese Pamphlete werden ganz offenkundig in Vorbereitung auf die brandenburgische Landtagswahl im September unters Volk gebracht. Gibt es gegen den Einwurf derartiger Sendungen eine rechtliche Handhabe?

29. August 2008 | 14:53

Antwort

von


(34)
Hindenburgstrasse 15
78467 Konstanz
Tel: 07531 / 3622173
Web: https://www.stark-kanzlei.de
E-Mail:

Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste rechtliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.

Im Falle von unaufgeforderter Wahlwerbung in Ihrem Briefkasten besteht ein Abwehrrecht nach § 1004 BGB . § 1004 BGB schützt Ihr Eigentum vor anderen Eingriffen, als Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes, so dass die unaufgeforderten Handzettel grds. umfasst wären. Grds. von der Reichweite des § 1004 BGB umfasst wird kommerzielle Werbung (auch per E-Mail / SMS). Das Amtsgericht Roststock hat eine Anwendbarkeit des § 1004 BGB im Falle von politischer Werbung jedoch bejaht (NJW-RR 03, 1282 ).

Um eine Anwendbarkeit des § 1004 BGB begründen zu können muss die Beeinträchtigung rechtswidrig erfolgen, was i.d.R. durch die beeinträchtigende Handlung begründet wird. Aus diesem Grund würde es sich anbieten den entsprechenden Störer (die verantwortliche Partei) schriftlich aufzufordern die Flugblätter zukünftig nicht mehr in Ihrem Briefkasten zu platzieren. Nach einer erfolgten Aufforderung hat dieser positive Kenntnis von der nichtgewünschten Werbung und ist grds. dazu verpflichtet Ihrem Anliegen Folge zu leisten.

Ich hoffe Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben,

mit freundlichen Grüßen

Sebastian Stark, Rechtsanwalt


ANTWORT VON

(34)

Hindenburgstrasse 15
78467 Konstanz
Tel: 07531 / 3622173
Web: https://www.stark-kanzlei.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Mietrecht, Strafrecht, Wettbewerbsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118979 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER