A und B sind verheiratet, leben aber getrennt in zwei unterschiedlichen Eigentumswohnungen eines Hauses, das nur aus diesen beiden Eigentumswohnungen besteht.
Sie wollen sich gegenseitig Vorverkaufsrecht an der jeweils anderen Eigentumswohnung gewähren.
Frage: Ist es möglich, den Preis der Eigentumswohnungen in den Vorverkaufsrechtsvertrag aufzunehmen und falls ja: gibt es Vorgaben für diesen Preis, der nicht unterschritten werden darf (Verkauf für 1 € usw.)?
es ist möglich, den Verkaufspreis in den Vertrag aufzunehmen.
Vorgaben für die Höhe des Verkaufspreises gibt es nicht, da ja auch bestehende Belastungen zu berücksichtigen sind; allerdings darf es nicht zum Scheingeschäft ausarten, wobei dieses dann sicherlich auch kaum von einem Notar beurkundet werden würde.