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Vorverkaufsrecht

10. Juni 2008 22:48 |
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Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von

A und B sind verheiratet, leben aber getrennt in zwei unterschiedlichen Eigentumswohnungen eines Hauses, das nur aus diesen beiden Eigentumswohnungen besteht.

Sie wollen sich gegenseitig Vorverkaufsrecht an der jeweils anderen Eigentumswohnung gewähren.

Frage: Ist es möglich, den Preis der Eigentumswohnungen in den Vorverkaufsrechtsvertrag aufzunehmen und falls ja: gibt es Vorgaben für diesen Preis, der nicht unterschritten werden darf (Verkauf für 1 € usw.)?

11. Juni 2008 | 07:58

Antwort

von


(2929)
Damm 2
26135 Oldenburg
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Web: https://www.ra-bohle.de
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Sehr geehrte Ratsuchende,


es ist möglich, den Verkaufspreis in den Vertrag aufzunehmen.

Vorgaben für die Höhe des Verkaufspreises gibt es nicht, da ja auch bestehende Belastungen zu berücksichtigen sind; allerdings darf es nicht zum Scheingeschäft ausarten, wobei dieses dann sicherlich auch kaum von einem Notar beurkundet werden würde.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


ANTWORT VON

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