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Vorauskasse wird ewig nicht rückerstattet

| 13. Juli 2007 10:11 |
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Kaufrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Nina Marx

Im ebay-Shop eines Möbelhauses wurde nach einem vorher tadellos verlaufenden Testkauf, um die Produktqualität vorab kennenzulernen (bestellt + Vorkasse, kurzfristig geliefert, alles ok), dann das komplette 5-teilige Badmöbelprogramm bestellt und die Vorauskasse von knapp € 430,-- per Überweisung getätigt (Anfang April 07). Bestellung und Zahlungseingang wurden per Rückmail bestätigt. Dann begann das große Warten. Nach mehrmaligen Vertröstungen auf meine Erinnerungen wurde mir schließlich lapidar mitgeteilt, dass das Komplettprogramm nicht (mehr) lieferbar sei. Ich solle vom Kauf zurücktreten, die Vorauszahlung würde rückerstattet (Ende Mai 07). Ich bin dann vom Kauf zurückgetreten. Wieder warten. Wieder erinnern. Drohung mit Anwalt. Mitte Juni hieß es, die Geschäftsleitung sei in Urlaub, die Firma könne daher keinerlei Zahlungsverkehr durchführen(!?!), erst wieder ab KW 26 und ähnliche Hinhaltefloskeln. Ziemlich herablassender Tonfall. Ich habe zähneknirschend diese aus meiner Sicht letzte Frist gewährt. Jetzt ist Ende KW 28 und immer noch nichts auf dem Konto. Eine ansässige Kanzlei hat auf Nachfrage dankend abgewinkt: Streitwert zu gering, sie werden erst ab € 1.500,-- aktiv. Was tun? Die Firma ist laut ebay-Profil so übel nicht. Powerseller. 98% gute Bewertungen. Muss ich noch "formvollendet" mahnen (Einschreiben etc.) oder waren die Bombardements per Mail und den gefaxten Mails als Confirmation Copy ausreichend? Kundentelefon ist entweder besetzt oder es geht keiner ran. Verbraucherschutz? Rollkommando? Discount-Anwalt?

Sehr geehrter Ratsuchender,

1.Sie brauchen keine Mahnung mehr zu schicken.
2.Sie sollten einen Mahnbescheid über die entsprechende Summe beantragen. Dazu brauchen Sie keinen Rechtsanwalt. Sie können die entsprechenden Formulare in jedem größeren Papierhandel bekommen. In München bietet sich Kautbullinger an.
3.Sollte der Gegner Widerspruch einlegen, müssen Sie tatsächlich klagen. Bei dem Streitwert ist die Frage, ob Sie einen Anwalt beauftragen wollen. Einen „Discount“ Anwalt kenne ich leider nicht, so eine Bezeichnung finde ich auch nicht sonderlich passend. Sie können über www.dav.de weitere Rechtsanwälte suchen, die in Ihrer Nähe ihren Kanzleisitz haben. In F. Sollte sich ein Anwalt finden, der die Sache übernehmen kann.




Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weitergeholfen.
Für eine weitere Beratung stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Nina Heussen
Rechtsanwältin
Diep, Rösch & Collegen
Fürstenstraße 3
80333 München
Tel: (089) 89 33 73 11 / (089) 45 75 89 50

info@anwaeltin-heussen.de
Abschließend darf ich mir erlauben, noch auf Folgendes hinzuweisen:

Meine Auskunft bezieht sich nur auf die Informationen, die mir zur Verfügung stehen. Eine umfassende Sachverhaltsermittlung ist für eine verbindliche Einschätzung unerlässlich. Diese Leistung kann im Rahmen der Online-Beratung nicht erbracht werden.
Darüber hinaus können eine Reihe weiterer Tatsachen von Bedeutung sein, die zu einem anderen Ergebnis führen. Bestimmte Rechtsfragen wie z. B. die Frage der Verjährung oder von Rückgriffsansprüchen gegenüber Dritten etc., können mit dieser Auskunft nicht abschließend geklärt werden, da es hier auf die Details im Einzelfall ankommt. Ferner sind verbindliche Empfehlungen darüber, wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können, nur im Rahmen einer Mandatserteilung möglich.

Rückfrage vom Fragesteller 13. Juli 2007 | 11:42

Sehr geehrte Frau Anwältin,

besten Dank für ihre Antwort, die mir einen weiteren Weg aufgezeigt hat. Für den "Discount-Anwalt" möchte ich mich entschuldigen, er war in keinster Weise als Beleidigung ihres Berufsstandes gedacht, sondern als Bezeichnung für einen Anwalt/Kanzlei, die trotz des geringen Streitwerts tätig geworden wäre!

MfG

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 13. Juli 2007 | 12:23

Wenn Sie Vertretung brauchen, geben Sie mir Bescheid.
Ich kann dann eventuell einen Kollegen empfehlen, der die Erfahrung hat, solche Verfahren in der Kürze der Zeit zu absolvieren.

mfg Nina Heussen
Rechtsanwältin

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Schnelle Antwort, die - hoffentlich, aber das liegt dann nicht an der Beratung - weiterhilft!

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