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Versicherungskündigung der Krankenhaustagegeld- Einzelzimmerversicherung

12. August 2024 14:19 |
Preis: 45,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,

ich bin seit längeren bei der DKV mit einer Krankenhaustagegeld u Einzel/Doppelzimmerversicherung versichert.
März/April lag ich in der Klinik und wartete auf die Zahlung der Versicherung. Diese wollte von mir eine Zustimmung, dass sie sich von der Klinik Infos einholen können, da mein Arztbericht ihn nicht aussreichte.
Statt einer Zahlung bekam ich per Einschreiben die sofortige Kündigung mit der Begründung, dass ich sie betrogen haben soll. Näheres wurde nicht erwähnt. Desweiteren wurde mir mitgeteilt, dass vorherige Zahlungen rückgefordert werden.
Als Unterlagen reichte ich den Entlassungsbrief für den Zeitraum und ein Nachweis, dass diese Station keine Einze/Doppelzimmer hat, welchen ich mir bei der Aufnahme im Sektetäriat ausstellen lies und ich später das Entlassungsdatum selbst eingetragen habe.
Ich möchte weiterhin diese Versicherung haben.
Wie können Sie mir in diesen Fall helfen?

Mit freundlichen Grüßen

12. August 2024 | 15:02

Antwort

von


(892)
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Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Fragen auf Grundlage des geschilderten Sachverhalts wie folgt:

Zunächst ist es notwendig, die Rechtmäßigkeit der Kündigung durch die DKV zu überprüfen. Eine sofortige Kündigung eines Versicherungsvertrages ist gemäß § 314 BGB nur unter bestimmten, sehr strengen Voraussetzungen zulässig. Der Versicherer muss beweisen können, dass Sie bewusst und in betrügerischer Absicht falsche Angaben gemacht haben. Ihren Schilderungen lässt sich entnehmen, dass die Gründe für eine solche Kündigung nicht vorliegen und diese damit unrechtmäßig erfolgt ist. Dabei spielen die genauen Umstände der von Ihnen eingereichten Unterlagen, insbesondere der Entlassungsbrief und der Nachweis über die Zimmerkategorie, eine entscheidende Rolle.

Da viel dafür spricht, dass die Kündigung aufgrund fehlender Gründe unwirksam ist, wäre der nächste Schritt, gegen diese Kündigung formell Widerspruch einzulegen. Dies müsste schriftlich und fristgerecht erfolgen. In diesem Schreiben sollten Sie die Versicherung auffordern, die Kündigung zurückzunehmen, weil keine wichtigen Gründe für eine Kündigung vorliegen.

Die Rückforderung bereits geleisteter Zahlungen durch die Versicherung ist ebenfalls ein Punkt, der rechtlich überprüft werden muss. Eine Rückforderung kann nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen, insbesondere wenn nachweislich ein Betrug vorliegt. Für diesen Umstand ist die Versicherung darlegungs- und beweisbelastet.

Da die Kündigung unwirksam sein dürfte, besteht die Möglichkeit, die Versicherung dazu zu bewegen, den Vertrag fortzuführen. Dies könnte im besten Fall durch eine einvernehmliche Lösung geschehen, beispielsweise durch eine Klärung der Missverständnisse und einer erneuten Prüfung des Sachverhaltes.

Sollte die Versicherung nicht bereit sein, auf außergerichtlichem Wege eine Lösung zu finden, wäre der letzte Schritt, die Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. Dies umfasst sowohl die Anfechtung der Kündigung als auch die Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag.

Ich empfehle Ihnen, alle relevanten Dokumente, insbesondere die Kündigung, die Unterlagen über die Krankenhausaufenthalte sowie den Schriftverkehr mit der DKV, zusammenzustellen und damit die Beweis für ein mögliches gerichtliches Verfahren zu sichern.

Ich hoffe diese Ausführungen helfen Ihnen weiter und stehe für Rückfragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Hussein Madani
Rechtsanwalt


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