Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Aus dem Urteil geht hervor, dass von der beklagten Partei ein Betrag von 270,20 Euro zu zahlen ist. Zusätzlich dazu sind noch 63,16 Euro an Zinsen angefallen.
Die Kosten des Rechtsstreites werden gesondert im sogenannten Kostenfestsetzungsverfahren ermittelt. Wie hoch diese genau sind kann nicht exakt gesagt werden, da es dabei eine Rolle spielt ob der Gegner anwaltlich vertreten war und ob es bereits eine außergerichtliche Inanspruchnahme gab oder ob ein Termin stattgefunden hat.
Sie werden jedoch voraussichtlich maximal 462,58 Euro betragen.
Punkt drei bedeutet, dass aus dem Urteil die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann, auch wenn gegen dieses Einspruch eingelegt würde.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen