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Versäumnisurteil- Was zahlen?

9. März 2021 10:04 |
Preis: 25,00 € |

Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo,

Gegen eine Person, die mir nahe steht, ist folgendes Versäumnisurteil ergangen:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 200 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5% hieraus über den jeweiligen Basiszins seit 20.08.2013 und 70,20 Euro zu zahlen.

2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Was muss hier nun bezahlt werden? Wie hoch sind die Kosten des Rechtsstreits? Gibt es dazu noch eine Rechnung?

Was bedeutet der 3. Punkt?

Liebe Grüße und vielen Dank

9. März 2021 | 10:30

Antwort

von


(24)
Königsau 3
59555 Lippstadt
Tel: 02941 / 8288520
Web: https://www.ferkinghoff-rebbert.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Aus dem Urteil geht hervor, dass von der beklagten Partei ein Betrag von 270,20 Euro zu zahlen ist. Zusätzlich dazu sind noch 63,16 Euro an Zinsen angefallen.

Die Kosten des Rechtsstreites werden gesondert im sogenannten Kostenfestsetzungsverfahren ermittelt. Wie hoch diese genau sind kann nicht exakt gesagt werden, da es dabei eine Rolle spielt ob der Gegner anwaltlich vertreten war und ob es bereits eine außergerichtliche Inanspruchnahme gab oder ob ein Termin stattgefunden hat.

Sie werden jedoch voraussichtlich maximal 462,58 Euro betragen.

Punkt drei bedeutet, dass aus dem Urteil die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann, auch wenn gegen dieses Einspruch eingelegt würde.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


ANTWORT VON

(24)

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