Bei einer Escort Agentur für erotische Begleitung habe ich eine Escort Dame gebucht. Auf der Internetseite der Agentur, welche in Deutschland ihren Sitz hat, gibt es keine AGB.
Als das Treffen statt fand, stimmte die zwischenmenschliche Chemie und Sympatie nicht. Somit wurde im gegenseitigen Einvernehmen das Date nach vier Minuten abgebrochen. Die Dame wollte 20,00 Euro Fahrtkosten/Aufwandsentschädigung und damit war das Treffen beendet. Telefonisch benachrichtigte ich die Agentur, die darauf hin den Abruch des Treffen nach vier Minuten zur Kenntniss genommen hat und sich verabschiedete das keine weitere Vermittlung mehr, für mich getätigt wird.
Nach drei Tagen habe ich eine Rechnung erhalten, in der 360,00 Euro, also das komplette Honorar gefordert wird.
Wird das Geld zu Recht gefordert, obwohl das Treffen beiderseits abgebrochen wurde? Wie soll ich mich jetzt verhalten?
Die Agentur sagt das die Dame von mir angeblich eingeschüchtert wurde und das sie Anspruch auf das Geld hat, da die Vermittlung zustande gekommen ist. Das Treffen wurde aber bereits nach vier Minuten von mir abgebrochen und somit erfolgte keine Dienstleistung der Dame.
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Frage lässt sich leider nicht abschließend beantworten ohne nähere Kenntnisse zum Vertrag zu haben.
Wenn die Vermittlungsagentur mit bestimmten Eigenschaften der Damen wirbt und diese werden augenscheinlich nicht erfüllt, dann rechtfertigt dies einen Rücktritt vom Vertrag.
Anderenfalls liegt es aber im Risiko des Kunden, wenn er mit der Dame nicht konform gehen kann.
Wenn Sie sich aber nachweislich mit der Dame geeinigt haben, dass man das Treffen abbricht und Sie nur 20 Euro Auslagen zahlen, dann ist dies auch verbindlich – auch für die Agentur.
Problematisch ist aber auch, dass die Dame offenbar falsche Angaben bei der Agentur gemacht hat und die Sache nun so darstellt, als wenn Sie das abrupte Ende zu verschulden haben.
Um Ihnen einen sichere Handhabe mit auf den Weg zu geben, wäre es gut, wenn Sie mir im Rahmen der Nachfrage oder auch gern per Mail die Details des Vertragsschlusses zukommen lassen würden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt