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VermG - Rückübertragung

23. September 2008 20:10 |
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Verwaltungsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Vor 17 Jahren wurde ein Antrag auf Rückübertragung von Grundstücken in der ehem. DDR gestellt. Jetzt, nach 17 Jahren, habe ich ein 8 seitiges Schreiben erhalten, welches mit Gesetzestexten gespickt ist (VermG, EntschG) und als Lösung der Behörde angedacht ist.

Es geht um drei Grundstücke, zwei davon werden rückübertragen, eines davon nicht.

Dies ist mit einem Wohnhaus bebaut und kann angeblich nicht übertragen werden. Es soll nur entschädigt werden, und zwar zum angeblichen Schädigungszeitpunkt 1982.

Das Schreiben der Behörde liegt als PDF vor und soll inhaltlich besprochen werden, so dass ich der Behörde entgegentreten kann.
Dafür sende ich dieses Dokument per Mail, um anschliessend meine Möglichkeiten genau zu kennen.
Der finanzielle Einsatz umfasst also das Lesen und die anschliessende Besprechung per Telefon.

23. September 2008 | 21:36

Antwort

von


(36)
Angerstr. 32
94344 Wiesenfelden
Tel: 09966/7793004
Web: https://www.domsz.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank, dass Sie Ihre Frage auf dieser Plattform eingestellt haben. Ich bitte um Zusendung des PDF-Dokuments an meine E-Mail-Adresse rechtsanwalt@domsz.de

Ich werde mich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Domsz


ANTWORT VON

(36)

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