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Verfassungsklage gegen Arbeitskammerbeitrag

| 2. April 2007 04:48 |
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Erbrecht


Beantwortet von


20:44

Guten Tag,

ich bin Arbeitnehmer im Saarland. Das Saarland ist (ich glaube neben Bremen) das einzige Bundesland, in dem den Arbeitnehmern von Nettolohn noch ein Kammerbeitrag für die Arbeitskammer abgezogen wird. Auch wenn die Arbeitskammer es anders darstellt, wird nach meiner Meinung keine Gegenleistung dafür geboten.

Seit einiger Zeit beschäftige ich mich mit dem Gedanken einer Klage vor dem saarländischen Verfassungsgerícht gegen diesen Lohnabzug.

Hätte das in irgendeiner Form Aussicht auf Erfolg etc.?

2. April 2007 | 05:04

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Eine solche Klage hat leider keine Aussicht auf Erfolg.

Diese Arbeitskammer ist von der juristischen Konstruktion her der Anwaltskammer vergleichbar, die Problematik ist mir dementsprechend nicht fremd.

Eine Grundrechtsverletzung ist bei diesen öffentlich-rechtlichen Körperschaften mit Zwangsmitgliedschaft regelmäßig nicht erkennbar.

Ihre einzige Chance besteht darin, nachzuweisen, daß wirklich keine Gegenleistung seitens der Kammer gegeben ist.

Dieser Nachweis dürfte aber einigermaßen schwer zu führen sein, da bereits Interessensvertretung, allgemeine Informationsdienste und konkrete Hilfsangebote als Gegenleistung angesehen werden.

Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.


Rückfrage vom Fragesteller 2. April 2007 | 05:59

Dies ist ein Zitat des saarländischen Politikers Stephan Toscani (MdL):

"Die Kammer missbraucht Zwangsbeiträge saarländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, um für Lafontaine und die umlackierte SED Wahlkampf zu machen. Konsequent setzt die Arbeitskammer damit ihren Weg fort, sich permanent zum Wahlkampfhelfer linker Strömungen zu machen. Die Kammer verabschiedet sich zunehmend als ernstzunehmender Partner."

Quelle: http://www.cdu-saar.de/content/messages/65255.htm

Wenn es wirklich stimmt, dass hier Zwangsbeiträge missbraucht werden liegt dann keine Grundrechtsverletzung oder ein Betrugsfall vor?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 2. April 2007 | 20:44

Sehr geehrter Ratsuchender,

der Mißbrauch von Zwangsbeiträgen ist nur dann grundrechtsverletzend, wenn diese mißbräüuchliche Verwendung in dem Gesetz zur Gründung der Kammer so festgelegt wurde.

Ansonsten handelt es sich um einen Fall von Untreue.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber

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