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Verein/Verlagsgruendung

| 28. Januar 2015 17:53 |
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Medienrecht


Beantwortet von


19:50

Koennen 3 Privatpersonen zur Herausgabe eines Magazins (erstmal nur einmalig) einen Verlag (ohne jeden Geldfluss, alles ehrenamtlich, keine Anzeigen) ohne Gewerbeschein gruenden? (Eigenverlag) Wir sind Mitglieder eines ehrenamtlichen Vereins, geben das Magazin als "fanzine" fuer den Verein heraus, so dass die Verantwortung bei diesem Verlag (Hrsg) liegt und nicht beim Vorstand. Der Vorstand hat das Projekt begleitet, will aber nicht Herausgeber sein. V.i.s.d.P. ist eine Privatperson, der Chefredakteur. Das Heft soll umsonst verteilt werden.Ist dieses Modell rechtlich einwandfrei?
(Der Inhalt des Heftes beschaeftigt sich teilweise, aber nicht nur, mit Vereinsthemen)

28. Januar 2015 | 18:50

Antwort

von


(2753)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Gründung eines Verlages ist grundsätzlich zulassungsfrei, vgl. z.B. § 2 Berliner Pressegesetz. Eine Gewerbeanmeldung ist nur erforderlich, wenn die Verlagserzeugnisse mit Gewinnabsicht selbständig und dauerhaft hergestellt und vertrieben werden - eine Verlagsgründung ist also auch ohne Gewerbeschein möglich.

Da das Herausbringen eines Presseerzeugnisses aber stets auch mit gewissen Haftungsrisiken verbunden ist, sollte natürlich überlegt werden, ob tatsächlich Privatpersonen (die unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen haften würden) als Verleger auftreten sollen. Zumindest sollten vor Verlagsgründung die wesentlichen Punkte zwischen den beteiligten Personen vertraglich fixiert werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Rückfrage vom Fragesteller 28. Januar 2015 | 19:28

zu den Haftungsrisiken, nicht verstanden:

haftbar fuer den Inhalt des Magazins ist doch nicht der Verlag, sondern der Verantwortliche im Sinn des Presserechts?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. Januar 2015 | 19:50

Das ist grundsätzlich korrekt, daneben kann aber auch eine Direkt- oder Störerhaftung des Verlags oder des für einen Artikel verantwortlichen Redakteurs gegeben sein. Daher sollten im Innenverhältnis zwischen den Beteiligten Vereinbarungen getroffen werden, um diese Haftungsrisiken entsprechend aufzuteilen. Wobei bei dem von Ihnen geplanten Projekt eine Haftung eher unwahrscheinlich sein dürfte, wenn Sie darauf achten, dass z.B. für Bildmaterial die ausreichenden Rechte eingeholt werden etc.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Magazin und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen
Jan Wilking, Rechtsanwalt, Oldenburg

Bewertung des Fragestellers 30. Januar 2015 | 14:07

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mein Anwalt war gut, aber ich wuerde ihn lieber fuer eine muendliche Beratung wieder buchen, fuer komplexe Fragen ist das Forum zu kurz. hat geholfen ;-)

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 30. Januar 2015
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