Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Gründung eines Verlages ist grundsätzlich zulassungsfrei, vgl. z.B. § 2 Berliner Pressegesetz. Eine Gewerbeanmeldung ist nur erforderlich, wenn die Verlagserzeugnisse mit Gewinnabsicht selbständig und dauerhaft hergestellt und vertrieben werden - eine Verlagsgründung ist also auch ohne Gewerbeschein möglich.
Da das Herausbringen eines Presseerzeugnisses aber stets auch mit gewissen Haftungsrisiken verbunden ist, sollte natürlich überlegt werden, ob tatsächlich Privatpersonen (die unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen haften würden) als Verleger auftreten sollen. Zumindest sollten vor Verlagsgründung die wesentlichen Punkte zwischen den beteiligten Personen vertraglich fixiert werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
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Rechtsanwalt Jan Wilking
zu den Haftungsrisiken, nicht verstanden:
haftbar fuer den Inhalt des Magazins ist doch nicht der Verlag, sondern der Verantwortliche im Sinn des Presserechts?
Das ist grundsätzlich korrekt, daneben kann aber auch eine Direkt- oder Störerhaftung des Verlags oder des für einen Artikel verantwortlichen Redakteurs gegeben sein. Daher sollten im Innenverhältnis zwischen den Beteiligten Vereinbarungen getroffen werden, um diese Haftungsrisiken entsprechend aufzuteilen. Wobei bei dem von Ihnen geplanten Projekt eine Haftung eher unwahrscheinlich sein dürfte, wenn Sie darauf achten, dass z.B. für Bildmaterial die ausreichenden Rechte eingeholt werden etc.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Magazin und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Jan Wilking, Rechtsanwalt, Oldenburg