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VA

| 17. Dezember 2021 19:07 |
Preis: 25,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Ich habe einen Brief vom Familiengericht erhalten wo drin steht,dass der Termin zur mündlichen Verhandlung und den Scheidungsantrag und die Folgesachen bestimmt wird.
Allerdings steht auch drin,dass es darauf hingewiesen wird,dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Aussetzung/Abtrennung des VA nicht vorliegen dürften.
Der Ex gab während der Scheidung keine Angaben was seine Zusatz Altersvorsorge,Konten usw nicht an und der Staatsanwalt ermittelt gerade.
Bedeutet dieser Brief,dass die Scheidung stattfinden wird ohne den Versorgungsausgleich?
Wird dieser vom Staatsanwalt ermittelt?
Danke für Ihre Antwort

17. Dezember 2021 | 21:51

Antwort

von


(2333)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
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Sehr geehrte Fragestellerin,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Wenn das Familiengericht keine Veranlassung sieht, den Versorgungsausgleich abzutrennen, wird im Scheidungstermin auch über den Versorgungsausgleich entschieden.


2.

Über den Versorgungsausgleich entscheidet nicht die Staatsanwaltschaft, sondern das Familiengericht.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen einer Straftat, ggf. wegen des Verdachts des Betruges.


Mit freundlchen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 17. Dezember 2021 | 22:08

Guten Abend
vielen Dank für Ihre Antwort.
Das Familien Gericht weiß dass der Staatsanwalt ermittelt und der Versorgungsausgleich sollte demnach erst nach der Ermittlung statt finden.
Es wurde bisher keine Einigung getroffen.
Darf trotzdem eine Scheidung ohne Einigung vom Gericht beantragt werden?
Ich verstehe eben den Satz nicht,dass die rechtliche Voraussetzung für die Abtrennung des VA nicht vorliegen wird.
Wird kein VA durchgeführt?
Vielen Dank für Ihre Antwort

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 18. Dezember 2021 | 11:52

Sehr geehrte Fragestellerin,

zu Ihrer Nachfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Vor dem Hintergrund Ihrer Nachfrage ist der Hinweis des Familiengerichts, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Aussetzung/Abtrennung des VA nicht vorliegen dürften, unlogisch.

Man kann den Versorgungsausgleich abtrennen und z. B. nur über die Scheidung entscheiden. Die Entscheidung über den Versorgungsausgleich erfolgt dann zu einem späteren Zeitpunkt, meist im schriftlichen Verfahren.

Da die Staatsanwaltschaft wohl wegen der Angaben im Rahmen des Versorgungsausgleichs ermittelt, liegen meiner Meinung nach die Voraussetzungen, den Versorgungsausgleich abzutrennen, vor.

Vielleicht liegt hier auch ein Fehler im Schreiben des Gerichts vor.


2.

Wie dem auch sei, wenn das Gericht im Termin die Scheidung anspricht, kann über die Scheidung verhandelt und die Ehe ggf. auch geschieden werden.

Der Versorgungsausgleich wird dann zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 18. Dezember 2021 | 14:12

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