Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es gilt zu unterscheiden, welche Erklärung Sie meinen: EÜR oder Umsatzsteuerjahreserklärung.
In der EÜR geben Sie die erstattete Umsatzsteuer in dem Feld 8 ein, da im Jahr des Zuflusses dies eine Einnahme darstellt. Verrechnet oder abgezogen wird nichts!
Die Umsatzsteuererklärung müssen Sie jahresbezogen berechnen, also als Vorauszahlungssoll kommen da die UStVZ Januar bis Dezember sowie die Sondervorauszahlung rein.
Die 15 € sind schon in der Umsatzsteuererklärung 2011 eingerechnet und erscheinen nicht mehr in der Voranmeldung oder Umsatzsteuerjahreserklärung 2012.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes, Rechtsanwalt
Hallo,
ich meine die EÜR für die Einkommensteuererklärung 2011.
Die Umsatzsteuererklärung wurde letztes Jahr schon für 2011 abgeben, da ich mein Unternehmen da aufgeben hatte. Dabei ist rausgekommen, dass ich 15€ zu viel an Umsatzsteuer an das Finazamt gezahlt habe und ich die dann erstettet bekommen habe.
Die Frage ist nun, gebe ich bei der EÜR bei dem Vorauszahlungsoll die Summe an, die auf dem Steuerbescheid der Umsatzsteuererklärung steht, also die 4700€ was ich gezahlt habe aber zu viel war oder die "echten 4685€, wo die 15€ zuviel schon abgezogen sind.
Man müsste doch die rellen Werte angeben, also mein Vorrauszahlungsoll ich das, was ich wirklich an das FA gezahlt habe, also schon die 15€ abgezogen, richitg?
Sie geben in der EÜR kein Vorauszahlungssoll ein, sondern die eingenommene Umsatzsteuer und die erstattete Umsatzsteuer als Einnahme und die Vorsteuer als Ausgabe. Alles andere hat in der EÜR nichts zu suchen.