Guten Tag,
eine in meinem Eigentum befindliche Lagerhalle beabsichtige ich zu verkaufen. Das UG ist vermietet. Das EG (höherwertig) steht leer. Ich habe zur Umsatzsteuer optiert. Muss ich aus dem Verkaufserlös Umsatzsteuer abführen, auch aus dem Anteil des Bodenwertes?
Mit freundlichen Grüßen
Guten Tag, die Umsatzsteuerpflicht bei der Veräußerung von Immobilien ist ein komplexes Thema und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich ist der Verkauf von Grundstücken nach § 4 Nr. 9 Buchstabe a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) umsatzsteuerfrei.
Allerdings haben Sie angegeben, dass Sie zur Umsatzsteuer optiert haben. Dies bedeutet, dass Sie sich freiwillig dazu entschieden haben, Umsatzsteuer auf die Vermietung Ihrer Immobilie zu erheben. Diese Option kann auch Auswirkungen auf den Verkauf der Immobilie haben.
Wenn Sie ein Grundstück verkaufen, auf das Sie die Option zur Umsatzsteuer ausgeübt haben, kann der Verkauf umsatzsteuerpflichtig sein. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Grundstück zum Zeitpunkt des Verkaufs noch vermietet ist.
In Ihrem Fall ist das UG vermietet, das EG steht jedoch leer. Daher könnte es sein, dass nur der Verkauf des vermieteten Teils der Immobilie umsatzsteuerpflichtig ist. Der Verkauf des leerstehenden Teils könnte umsatzsteuerfrei sein.
Der Anteil des Bodenwertes ist grundsätzlich in der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer enthalten.
Bitte beachten Sie, dass dies nur eine erste Einschätzung auf Basis Ihrer Angaben ist. Für eine genaue Beurteilung sollten Sie einen Steuerberater fragen. VG Schulze