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Uhrheberschutzgesetz

| 3. Januar 2025 10:20 |
Preis: 50,00 € |

Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von


21:29

Sehr geehrte Rechtsanwälte,

darf ich Skizzen, Zeichnungen oder Fotos, aus einem alten Fachbuch, aus den 80er Jahren, für eine Präsentation verwenden, die ich in einem öffentlichen Vortrag gerne zeigen möchte. Das Fachbuch hatte ich in den 80er Jahren gekauft, wobei der Buchautor inszwischen nicht mehr lebt, und es den Buchverlag auch nicht mehr gibt, so das ich Niemanden um Erlaubnis fragen kann.
So bitte ich um Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichem Gruß

3. Januar 2025 | 11:08

Antwort

von


(2753)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

In der Regel sind Skizzen, Zeichnungen und Fotos urheberrechtlich geschützt und dürfen daher nur mit Einwilligung des Urhebers öffentlich gezeigt werden. Dieser Urheberrechtsschutz gilt auch nach dem Tod des Urhebers 70 Jahre weiter, die Rechte daran haben dann die Erben des Urhebers.

Wenn der Urheber noch keine 70 Jahre lang tot ist und Sie keine Einwilligung von den Rechteinhabern bekommen können, dürfen Sie diese Werke daher nur öffentlich nutzen, wenn eine Ausnahmeregelung greift. Hier käme wohl in erster Linie das Zitatrecht aus § 51 UrhG in Betracht. Wenn die Zeichnung oder das Foto zum Zwecke des Beleges und Nachweises in Ihrem Vortrag erforderlich ist, darf es mit Quellenangabe (§ 63 UrhG) verwendet werden.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Rückfrage vom Fragesteller 3. Januar 2025 | 16:00

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt

wie lange muss man denn auf eine Rückmeldung von den Erben / Rechteinhabern warten, bis man dann die Skizzen, Zeichnungen, und Fotos als Zitat aus einem alten Fachbuch verwenden kann/darf, wenn man keine Rückmeldung bekommt?

Mit freundlichem Gruß

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 3. Januar 2025 | 21:29

Vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Es gibt keine Pflicht für den Rechteinhaber, auf eine Anfrage zu reagieren. Daher läuft auch keine Frist. Wenn keine Rückmeldung kommt, dürfen Sie das Material leider nicht benutzen, wenn keine der oben genannten Ausnahmen wie ein Zitat vorliegt.

Mit besten Grüßen

Bewertung des Fragestellers 5. Januar 2025 | 11:15

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Die Ausführung des Rechtanwaltes war sehr gut. Nun weiß ich, das man Zitieren darf, um Teile aus einem alten Buch verwenden zu können.
Die Ausführungen wurde recht gut Anhang der Paragraphen mitgeteilt.
So bin ich mit den Antworten sehr zufrieden.

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 5. Januar 2025
5/5,0

Die Ausführung des Rechtanwaltes war sehr gut. Nun weiß ich, das man Zitieren darf, um Teile aus einem alten Buch verwenden zu können.
Die Ausführungen wurde recht gut Anhang der Paragraphen mitgeteilt.
So bin ich mit den Antworten sehr zufrieden.


ANTWORT VON

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