Ich habe für meine Frau eine Chanel Uhr (Imitat) für 150 Usd über das Internet
in den USA bestellt.
Muss ich mit Problemen durch den deutschen Zoll rechnen ?
Sie werden ganz bestimmt mit Problemen durch den deutschen Zoll rechnen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
Rückfrage vom Fragesteller2. April 2015 | 11:38
Wie hoch sind die Zolleifuhrgebühren ?
Und kommt dann noch eine Strafe dazu ?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt2. April 2015 | 11:49
Sehr geehrter Ratsuchender,
es wird Nichts eingeführt!
Der Zoll zieht die Uhr nach §§ 146
ff. Markengesetz aus dem Verkehr.
Dieses geschieht auf Antrag des Rechteinhabers. Sowohl der Rechteinhaber als auch der Adressat der Warenlieferung werden in dem Fall einer Beschlagnahme informiert und Sie können sicher sein, dass die Rechtsabteilung von Chanel Sie auch noch anschreiben wird.
Die Höhe der Strafe steht im Ermessen, wird sich insgesamt aber in einer vierstelligen Größnordnung bewegen.