Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Ihre Anfrage wie nachfolgend beantworten und gehe sachverhaltlich davon aus, dass der Paketversender die Zäune nicht zu den schriftlich vereinbarten Konditionen versenden möchte. Sollte diese Annahme falsch sein, so bitte ich um entsprechende Richtigstellung und ich werde die Frage unter dem anderen Gesichtspunkt beantworten.
Sie haben Anspruch auf Versendung der Zäune etc. zu den gleichen Bedingungen wie die schriftlich niedergelegten bzgl. der EDV-Waren, wenn Sie durch Zeugen etc. nachweisen können, dass diese Vereinbarungen auch für die von Ihnen vorgenommenen Versendungen für Zäune etc. gelten sollen. Die Versendung von ca. 500 Paketen mag zwar ein Indiz darstellen, begründet aber keinen Anspruch auf die vereinbarten Konditionen für die EDV Waren. Im Umkehrschluss und somit zu Ihren ungunsten könnte die Paketfirma auch noch Nachforderungen für diese Sendungen stellen.
Im weiteren sollte der Vertrag geprüft werden, ob eine Schriftformklausel beinhaltet ist. Wenn dies der Fall ist, hat die mündliche Abrede keine Gültigkeit.
Die Ablehnung der Versendung kann auch kurzfristig erfolgen. Für den Fall, dass Sie die mündliche Vereinbarung nachweisen können und diese wirksam ist, besteht die Möglichkeit die Durchführung der Versendung durch eine einstweilige Verfügung zu erlangen, falls ein Grund für den einstweiligen Rechtsschutz besteht. Ansonsten können Sie die Mehraufwendungen für eine andere Art der Versendung im Nachgang als Schadensersatz beanspruchen. Ich empfehle Ihnen jedoch hierfür eine weitergehende Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.
Ich hoffe meine Antwort genügt Ihnen für eine erste Orientierung im Rahmen der Erstberatung und ich darf darauf hinweisen, dass meine Ausführungen auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruhen.
Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich gern für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine weitergehende Beratung ist nur bei genauer Kenntnis des Vertragsinhaltes möglich.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
Rechtsanwältin
Enderstr. 59
01277 Dresden
Tel.: 0351/2 69 93 94
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