Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung sowie Ihres Einsatzes Ihre Frage wie folgt beantworten:
1. 1. Wenn man sich die von Ihnen angegebene Vergleichswebsite anschaut, sind Urheber- und Markenrechtsverletzungen durchaus naheliegend, da fremde Bildwerke und Produktnamen Verwendung finden.
2. Der Betreiber einer solchen Website haftet für Unterlassungsansprüche, die aus dem von Usern eingestellten Content resultieren.
Unterlassungsansprüche können mit Abmahnungen und gerichtlichen Verfahren kostenpflichtig durchgesetzt werden.
Sofern die von den Usern eingebrachten Links Rechtsverletzungen darstellen (etwa aus Marken- oder Urheberrecht) kann der Website-Betreiber also in Anspruch genommen werden.
Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn eine zukünftige Rechtsverletzung zu befürchten ist und der Website-Betreiber die Gefahr einer solchen Rechtsverletzung mitbegründet hat (BGH, NJW 2007, S. 2636
).
Es gilt der Grundsatz, dass wer durch sein Handeln die Möglichkeit schafft, dass es zu Rechtsverletzungen kommen kann, der ist gehalten das Zumutbare zur Vermeidung solcher Rechtsverletzungen auch durch Dritte zu tun (BGH, NJW 2008, 758
).
Ein Hinweis bei der Anmeldung, dass die erforderliche Berechtigung vorhanden sein muss, ist dabei problematisch, gerade wenn bekannt ist, dass entsprechende Seiten mit links ohne Berechtigung gepostet werden und dies stillschweigend geduldet wird. Es ist sehr zweifelhaft, dass ein solcher "Disclaimer" zu einem Haftungsausschluss führt. Ist die Website gerade auf links des bekannten Inhaltes ausgelegt oder muss mit derartigen Inhalten gerechnet werden, dann lässt sich die Haftung kaum ausschliessen.
3. Die Haftungsprivilegien der §§ 7ff TMG
finden auf Unterlassungsansprüche keine Anwendung.
Vor dem rechtlichen Hintergrund ist das geplante Projekt daher leider als sehr rechtsunsicher einzustufen.
Ich hoffe Ihnen dennoch eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Driftmeyer
Rechtsanwalt
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