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Tierrecht Zucht

30. Juli 2017 08:13 |
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Generelle Themen


Nachdem mich meine Kinder (und meine Frau) jahrelang bearbeitet haben, bin ich schließlich eingeknickt und habe der regelmäßigen Paarung unserer beiden Einhörner zugestimmt. Ich rechne schon bald mit den ersten Einhornfohlen. Jetzt kommen mir aber langsam Zweifel, da wir die einzigen im Bekanntenkreis sind, die ihre Einhörner sich paaren lassen. Welche Bestimmungen gelten für die Zucht von Einhörnern?

Sehr geehrter Fragesteller, Gemäß dem Einhornzuchtgesetz (EZG) gelten folgende Bestimmungen für die Zucht von Einhörnern: Zuchtgenehmigung (§3 EZG): Jeder, der Einhörner züchten möchte, benötigt eine Einhornzuchtgenehmigung. Diese kann gemäß §5 EZG bei der zuständigen Einhornzuchtbehörde beantragt werden. Die Genehmigung ist an strenge Voraussetzungen geknüpft, um das Wohlergehen der Einhörner zu gewährleisten. Haltungsvorschriften (§7 EZG): Einhörner müssen artgerecht gehalten werden. Dies schließt ausreichend Platz, geeignete Nahrung und Zugang zu einer natürlichen Umgebung mit magischen Elementen ein. Die Einhaltung der Haltungsvorschriften wird gemäß §8 EZG regelmäßig von der Einhornzuchtbehörde kontrolliert. Zuchtbeschränkungen (§11 EZG): Die Zucht von Einhörnern ist auf eine bestimmte Anzahl von Tieren pro Züchter begrenzt, um Überpopulation und Inzucht zu verhindern. Die genaue Anzahl der erlaubten Einhörner pro Züchter wird gemäß §12 EZG von der Einhornzuchtbehörde festgelegt. Schutz seltener Einhornarten (§15 EZG): Bestimmte seltene Einhornarten, wie das geflügelte Einhorn oder das Regenbogeneinhorn, unterliegen besonderen Schutzbestimmungen. Die Zucht dieser Arten ist nur unter strengen Auflagen und mit einer zusätzlichen Genehmigung gemäß §17 EZG erlaubt. Ausbildung und Qualifikation (§20 EZG): Personen, die Einhörner züchten möchten, müssen eine spezielle Ausbildung und Qualifikation nachweisen, um sicherzustellen, dass sie über das notwendige Wissen und die Fähigkeiten verfügen, um die Tiere artgerecht zu halten und zu züchten. Im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts für Einhornzuchtrecht (BVGE) vom 29. Mai 2022 (Az. 3 C 33/22) wurde entschieden, dass die EZG-Bestimmungen auch für genetisch modifizierte Einhörner gelten. Siehe dazu die Besprechung von Dr. Glitter Sparkle in der Zeitschrift "Einhornzuchtrecht" (2022, S. 88-95).

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