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Teuerungszuschlag

15. April 2015 11:22 |
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Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael Wundke

Wir haben ein Fertighaus gebaut, durch unterschiedliche Vorleistungen unserseits wurde die Frist von einem Jahr nicht eingehalten. Muss ich jetzt den 1 % Teuerungszuschlag für die gesamte Bausumme begleichen oder nur für den Restbetrag, der nicht in der 1- Jahresfrist beglichen wurde?

Sehr geehrte Ratsuchende,

Ihre Anfrage kann seriös und juristisch korrekt nicht beantwortet werden, ohne das der Bauvertrag eingesehen wurde.

Ich bitte um Übermittlung des vollständigen Vertrages an folgende Email-Adtresse: service@rechtsanwalt-wundke.de.

Ich werde mich dann unverzüglich bei Ihnen melden.

Mit freundlichen Grüßen

Wundke
Rechtsanwalt

FRAGESTELLER 27. September 2025 /5,0
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