Eine Bekannte von mir hat mich vor ca.25 Jahren als Testamentsvollstrecker bestimmt.
Sie händigte mir alle Schlüssel, auch die des Tresors aus. Ebenso die Betreuungsurkunde.
Auch habe ich die Anweisung, nach ihrem Tod die Wohnung aufzulösen.
Heute, am 15.02.2015 erklärte sie mir am Telefon, sie habe einen anderen Testamentsvollstecker. Dieser behauptet, dass nach den neuen Gesetzen ein Testamentsvollstrecker am selben Ort des Erblassers wohnen müsste.
Ich selbst wohne in Kiefersfelden, die Bekannte in Garmisch.
Ich bitte Sie höflich mir darüber Auskunft zu geben, ob diese Aussage der Wahrheit entspricht. Ich vermute, dass die von einem Bankkaufmann empfohlene Person auf Erbschleicherei aus ist.
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:
Die Aussage des anderen Testamentsvollstreckers ist nicht nachvollziehbar.
Dessen ungeachtet kann der Erblasser zu Lebzeiten die Person des Testamentsvollstreckers ändern.
Hierzu muss eine entsprechende Änderung des Testaments erfolgen.
Das ist rechtlich unbedenklich, wenn der Erblasser testierfähig ist. Zweifel daran bestehen nach Ihrem Sachvortrag nicht.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -