Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Es ist nicht verboten, auf Gerichtstermine öffentlich hinzuweisen, dies folgt aus dem Öffentlichkeitsgrundsatz nach § 169 GVG
. Auch das Gericht selbst macht diese auf seiner Webseite.
Sie müssen dabei allerdings ein paar Dinge beachten. Sie dürfen keine Namen nennen, da es sich hierbei um personenbezogene Daten handelt und Sie somit gegen die DSGVO und das BDSG verstoßen. Zudem dürfen Sie keine wahrheitswidrigen Tatsachen wiedergeben (z.B. eine Sachverhaltsschilderung aus Ihrer Sicht, wenn dies noch nicht bewiesen wurde). Auch Diffammierungen und Schmähkritik der beteiligten Personen/Firmen sind zu unterlassen. Sonst können Sie auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Schließlich ist es auch nicht erlaubt durch eine Zahl möglichst großer Zuschauer auf Zeugen einzuwirken (Einschüchterung durch Drucksituation).
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt
Nachfrage vom Fragesteller
17.11.2018 | 12:32
Dann Kann ich also die "Terminseite" vom Gerichtsschreiben kopieren und nur den Namen vom " Gegner" schwärzen???
Danke und schönes Wochenende.
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
17.11.2018 | 13:25
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Ja, aber auch das Aktenzeichen und die Namen der Gerichtspersonen (Richter, Rechtspfleger etc.) wären zu schwärzen.
Ich wünsche Ihnen auch ein schönes Wochenende.
Viele Grüße
Alexander Dietrich