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Suche nach Vaterschaftsanerkennungsurkunde

| 5. Mai 2011 16:03 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Schönen guten Tag,

ich benötige Hilfe bei der Suche nach einer Vaterschaftsanerkennungsurkunde.

Die (uneheliche) Vaterschaft hat mein Vater 1970 bei einem Anwalt bekundet. Aus dem Schreiben aus damaliger Zeit geht hervor, dass die Anerkennung der Vaterschaft "bei einem Notar" hinterlegt wurde. Welcher Notar die damals entgegengenommen hat, wird leider nicht beschrieben. Auch meine Mutter hat hierzu keinerlei Unterlagen.

Der Anwalt, der damals die Anerkennung betreut hat, lebt leider nicht mehr. Sein Sohn, der heute in den Räumlichkeiten mit einer eigenen Kanzlei praktiziert, hat schon erklärt, hierzu keine Unterlagen mehr zu haben.

Gibt es noch eine andere Möglichkeit (Standesamt/Jugendamt/etc.) wie ich an die Vaterschaftsanerkennungsurkunde gelangen kann? Ich vermute mal, dass auch der 1970 hinzugezogene Notar mittlerweile nicht mehr tätig sein dürfte. Gibt es da ggf. ein staatliches Archiv, das man bemühen kann?

5. Mai 2011 | 17:22

Antwort

von


(140)
Oppenhoffallee 101
52066 Aachen
Tel: 0241505592
Tel: 0241543324
Web: https://www.momm-und-huppertz.de
E-Mail:

Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Frage beantworte ich anhand Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

Gegen den Anwalt bzw. seinen Nachfolger können Sie einen Auskunftsanspruch nicht durchsetzen, da die Pflicht zur Aufbewahrung von Handakten nach 5 Jahren endet, § 50 BRAO .

Die Vaterschaft kann unabhängig von der notariellen Vaterschaftsanerkennungsurkunde durch eine entsprechende Eintragung im Geburtenbuch (seit 2009: Geburtenregister) nachgewiesen werden. Bei Anerkennung vor der Geburt erfolgt die sofortige Eintragung als Vater. Im Falle der nachträglichen Anerkennung wird der Eintrag ergänzt, § 27 PStG . Das Geburtenbuch bzw. -register wird beim Standesamt Ihres Geburtsortes geführt.

Gegebenenfalls könnten Sie natürlich zudem Ihren Vater zur Auskunft über den Notar auffordern.

Schließlich besteht im Hinblick auf die Urkunde die Möglichkeit, eine Anfrage bei der Bundesnotarkammer einzuleiten.


Bitte beachten Sie, dass es sich um eine erste rechtliche Einschätzung handelt, die eine konkrete Befassung mit dem Einzelfall auf der Grundlage weiterer Informationen und Unterlagen nicht ersetzen kann. Sollten Sie beim weiteren Vorgehen Hilfe benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich empfehle Ihnen, hierzu die Direktanfrage zu nutzen, insbesondere weil für eine Tätigkeit nach außen die Personalien Ihres Vaters benötigt werden.


Rechtsanwalt Christoph M. Huppertz

Bewertung des Fragestellers 5. Mai 2011 | 17:36

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Ich danke für die schnelle Beantwortung. Der Hinweis auf die Bundesnotarkammer zeigt zudem einen bislang noch unbekannten Weg auf und hilft entsprechend sehr.

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 5. Mai 2011
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Ich danke für die schnelle Beantwortung. Der Hinweis auf die Bundesnotarkammer zeigt zudem einen bislang noch unbekannten Weg auf und hilft entsprechend sehr.


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