Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Ein Vermieter kann sogar die Untervermietung an sich untersagen im Mietvertrag.
Die Stadt erst recht und auch der Vermieter aber haben ein berechtigtes Interesse daran, zu prüfen, ob sich hier ggf. Personen illegal in der Wohnung aufhalten. Der Vermieter müsste nach dem Bundesmeldegesetz auch eine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen. Auch daraus ergibt sich sein berechtigte Interesse zu prüfen, wer sich dort aufhält.
Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Draudt
Rechtsanwältin
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