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Sturz von Wickelkommode in der Kita

20. April 2011 06:29 |
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Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Astrid Altmann

Hallo,
mein Sohn ist derzeit 1Jahr und 7Monate.Er war wie jeden Tag in der Kita.Ich habe mittags einen Anruf vom Erzieher bekommen, der berichtete, dass mein Sohn von der Wickelkommode gefallen sei.
Schnell bin ich in die Kita gefahren und habe ihn abgeholt und zum Arzt gebraucht.
Nachdem unser Sohn erstmal unter ärtzlicher Beobachtung stande, habe ich das Gespräch mit dem Erzieher und der Leitung gesucht.Es stellt sich raus, dass der Erzieher 2kleine Kinder gleichzeitig auf der Wickelkommode hatte und sich dabei noch von der Kommode weggedreht hat.Mein Sohn ist dann nach vorne gerutscht und ist gestürtz.
Meiner Meinung nach hat er doch seine Aufsichtspflicht verletzt,auch wenn unser Sohn nicht ernsthaft verletzt worden ist,kann ich das nicht so beruhen lassen.Lohnt es sich für eine Anzeige???
Danke im Vorraus für die Antwort.

MFG

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

hiermit nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen unter Berücksichtigung des dargestellten Sachverhaltes wie folgt Stellung:

Ein Strafverfahren hat grundsätzlich keine Auswirkung auf etwaige Schadensersatzansprüche wegen Schmerzensgeld. Strafrechtlich wird dies in der Regel nur bei einer schweren Verletzung verfolgt. Eine Anzeige können Sie aber in jedem Fall stellen, ob die Aufsichtspflichtverletzung ein strafbares Verhalten darstellt, entscheidet dann die Staatsanwaltschaft. Für ein etwaiges Zivilrechtliches Verfahren – außergerichtlich oder gerichtlich – hat der Ausgang dieses Verfahrens dann keine bindende Wirkung.
Abschließend möchte ich Sie noch auf Folgendes hinweisen: Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Ich hoffe Ihnen einen ersten Einblick in die Rechtslage verschafft haben zu können und verbleibe
mit freundlichen Grüßen


Astrid Hein
Rechtsanwältin

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