Sehr geehrte Fragestellerin,
zu Ihrer Anfrage nehme ich unter Berücksichtigung des Einsatzes wie folgt Stellung:
1.
Mit Streik hat es nichts zu tun, wenn Sie bestimmte Arbeiten nicht mehr ausführen.
2.
Welche Arbeiten Sie zu verrichten haben, ergibt sich in der Regel aus dem Arbeitsvertrag. Das Putzen gehört im Allgemeinen nicht zu den Aufgaben einer kaufmännischen Angestellten.
Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn Sie seit längerer Zeit keine Tätigkeiten, die in den Bereich einer kaufmännischen Angestellten gehören, mehr ausüben und stattdessen nur noch putzen.
3.
Um die rechtliche Problematik abschließend beurteilen zu können, bedarf es noch weiter Sachaufklärung.
Sollte das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis gekündigt werden, rate ich dringend, einen Rechtsanwalt vor Ort aufzusuchen. Möglicherweise steht Ihnen das Kündigungsschutzgesetz zur Seite, so daß Sie Kündigungsschutzklage erheben könnten. Zu beachten ist hier die Frist von drei Wochen ab Erhalt der Kündigung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab, Rechtsanwalt
17. Oktober 2012
|
15:07
Antwort
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