Sehr geehrte Ratsuchenden,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Das Anschauen von Videos im Internet ist stets dann illegal, wenn die Urheber des Videos den Upload auf die jeweilige Webseite (und damit das Streamen) nicht erlaubt haben UND das Video die sogenannte Schöpfungshöhe erreicht und dadurch Urheberschutz erreicht.
Das Erreichen der Schöpfungshöhe kann bei vielen Pornoclips aber getrost bezweifelt werden, muß aber stets geprüft werden.
Bei RTL etc. ist das Online-Sehen verpaßter Sendungen legal, weil dort die Urheber bzw. Rechteinhaber den Upload und das Verbreiten im Netz und damit das Streamen explizit erlaubt haben.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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Hallo und einen schönen guten Abend. Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Ich habe aber dazu noch eine Nachfrage: Wie kann ich denn erkennen, ob ein Angebot legal oder illegal ist bzw. der Urheber die Erlaubnis erteilt oder nicht erteilt hat. "Otto Normalverbraucher" ist doch nicht in der Lage, dieses zu erkennen oder zu vermuten.
Mit freundlichem Gruß
Sehr geehrte Ratsuchenden,
in der Tat ist das schwer zu erkennen. Grundsätzlich ist aber davon auszugehen, dass Videoclips auf solchen Seiten wie Redtube illegal hochgeladen wurden, sofern sie nicht offensichtliche Trailer für Filme sind.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt