Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Stellenanzeige - Antidiskriminierungsgesetz

| 1. März 2024 07:48 |
Preis: 30,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


09:02

Ich bin Steuerberater und würde in einer Stellenanzeige gerne deutlich machen, dass mir die Bewerbung älterer Mitarbeiterinnen am Herzen liegt. Würde die folgende Stellenanzeige, so oder ähnlich formuliert, gegen das Antidiskriminierungsgesetz verstoßen?:

"Ich suche qualifizierte Steuerfachkräfte (m/w/d). Natürlich würde ich immer die Bewerberin mit der besten fachlichen Qualifikation bevorzugen, egal, ob Sie 18 oder 80 Jahre alt sind. Aber ich würde mich sehr freuen, wenn es sich dabei um eine Bewerberin handelt, die 50+ Jahre alt ist."

1. März 2024 | 08:25

Antwort

von


(2928)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,


auch wenn es aus Ihrer Sicht verständlich ist - Sie sollten den letzten Satz unbedingt weglassen.

Denn darin kann eine Altersdiskriminierung liegen und ein Gericht könnte Sie zur Zahlung von Schadenersatz verurteilen.


Auch die Alterseingrenzung "18 oder 80" sollte durch " Das Alter ist egal".

Problematisch ist auch "mit der besten fachlichen Qualifikation".

All das sollte in Hinblick auf mögliche Ersatzansprüche also nicht in der Anzeige erscheinen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


Rückfrage vom Fragesteller 1. März 2024 | 08:54

Ja, das dachte ich mir schon. Schade aber typisch Deutschland. Da startet ganz aktuell die Kampagne "ohne mich würdet Ihr alt aussehen", aber das in Stellenanzeigen aktiv unterstützen zu wollen, ist verboten. Aber vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 1. März 2024 | 09:02

Sehr geehrter Ratsuchender,


es gibt eben Gesetze , die muss man zwar hinnehmen, aber nicht verstehen.


Viel erfolg bei der Suche und Auswahl.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg

Bewertung des Fragestellers 1. März 2024 | 08:55

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Alles prima, schnell und kompetent.

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Thomas Bohle »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 1. März 2024
5/5,0

Alles prima, schnell und kompetent.


ANTWORT VON

(2928)

Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet- und Pachtrecht