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Spitznamen, Diskriminierung und unter Druck setzen von Seiten der Klassenleitung

11. Juni 2021 12:00 |
Preis: 25,00 € |

Schule, Hochschule, Prüfungen


Beantwortet von

Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth

Guten Tag, mein Anliegen betrifft eine Rechtsberatung über die rechtlichen Grundlagen, die eine Klassenlehrerin haben kann, um meinem Kind einen Schulwechsel als Lösung zu einer eskalierenden Klassensituation anzubieten, ohne mich davon in Kenntnis zu setzen.

Mein Sohn erfährt tägilches Mobbing von seinen Mitschülern, die von der Klassenlehrerin in Schutz genommen werden. Die Perspektive meines Sohnes wird nicht gehört, zum einen, weil er nur gebrochen Deutsch spricht, zum anderen, weil seine Belange wohl weniger wiegen, als die seiner Mitschüler. Besprechungen mit der Schulleitung fanden bisher nicht statt.

Mein Kind berichtet mir, dass er von der Klassenleitung und von anderen Lehrkräften als "Monsieur" und/oder "Lügner" bezeichnet wird, wenn er gewaltvolle Vorfälle, mit denen Mitschüler ihm begegnen, melden möchte. Die Kommunikationsliste zwischen der Klassenleitung und mir ist lang (seit Beginn des Schuljahres), hat aber bisher nur Rückschläge für mein Kind eingebracht.

Ich möchte mich informieren, was eine Lehrkraft eigentlich darf und was nicht, bzw. was als grenzwertig betrachtet wird, um weitere Schritte einzuleiten. Schulaufsicht und Schulpsychologie haben mir von vorneherein einen Schulwechsel vorgeschlagen, ohne die Situation zu kennen, und mein Kind als "verhaltensauffällig" in ihrer Aussage eingestuft. Tatsächlich ist mein Kind mit ADS diagnostiziert und nimmt Medikamente. Trotzdem wäre für uns als Familie ein Schulwechsel die letzte Option, da wir erst vor 1,5 Jahren von Übersee nach Deutchland zurückgekehrt sind. Viel eher schwebt uns ein Klassenwechsel vor. Die Schulaufsicht, bei der wir schon anfragten, meinte gleich, wir sollten einen Schulwechsel in Betracht ziehen und eine Schulhilfskonferenz einleiten, in der meinem Sohn klargemacht werden sollte, dass er nicht immer alle Situationen manipulieren kann. Von der zuständigen Schulleitung ist also nicht viel Unterstützung zu erwarten.

Ist das Verhalten der Klassenleitung legal (Spitznamen, Diskriminierung und unter Druck setzen meines Kindes) ?
Wenn die Klassenlehrerin beispielsweise zugeben würde, sie hätte meinem minderjährigen Kind als LÖsungsvorschlag angeboten, die Schule zu verlassen, könnte ich sie dann rechtlich belangen? Könnte ich die Lehrkräfte, die mein Kind nicht beim Namen nennen, sondern ihn mit "Monsieur" adressieren, rechtlich belangen? Welche Optionen habe ich/wir? Danke

Danke

Sehr geehrte Frage stelle rin,

Ich beantworte Ihre Fragen gerne wie folgt:

„Ist das Verhalten der Klassenleitung legal (Spitznamen, Diskriminierung und unter Druck setzen meines Kindes) ?"

Ein Spitzname, wenn er nicht abwertend gemeint ist, kann noch in die Befugnisse eines Lehrers gegebenenfalls hinein zählen. Diskriminierung und Abwertung nicht. Das Problem ist natürlich hier unter anderem die Nachweisbarkeit und Konkretisierung.

„Wenn die Klassenlehrerin beispielsweise zugeben würde, sie hätte meinem minderjährigen Kind als LÖsungsvorschlag angeboten, die Schule zu verlassen, könnte ich sie dann rechtlich belangen?"

Nein, Gespräche mit dem Kind in pädagogischer Hinsicht sind zulässig. Die Entscheidung über einen Schulwechsel treffen natürlich sie und das müsste Ihnen dann natürlich noch kommuniziert werden.

„Könnte ich die Lehrkräfte, die mein Kind nicht beim Namen nennen, sondern ihn mit "Monsieur" adressieren, rechtlich belangen? Welche Optionen habe ich/wir?"

Sie können sich beim Schulamt hinsichtlich der Lehrerin beschweren und auch beim Direktor. Es gibt dann gegebenenfalls beamtenrechtliche Verfahren. Es ist hier auch wieder die Frage der Beweisbarkeit zu stellen.
Zudem ist der schmale Grat zwischen einem Vorgehen gegen die Lehrerin und etwaigen Nachteilen für Ihr Kind abzuwägen. Alles, was Sie hinsichtlich Ihres Kindes unternehmen, wird in dessen Schulakte notiert und diese wird auch einer etwaigen neuen Schule zur Kenntnis gegeben. Daher ist hier viel Fingerspitzengefühl gefragt.

Ich hoffe ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt
Rechtsanwältin

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