Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Ein generelles Sonderkündigungsrecht für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) existiert nicht. Möglicherweise wurden Sie aber von Ihrem Telefonanbieter arglistig getäuscht, was Ihnen die Gelegenheit geben könnte, sich vom Vertrag zu lösen. Dies müssen Sie aber beweisen können. Zur abschließenden Beurteilung des Falles ist die Einsicht in sämtliche Unterlagen erforderlich, weshalb diese im Rahmen dieses Forums nicht erfolgen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt
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