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Sittenwiedrige Verschleuderung bei Zwangsversteigerungen

14. Februar 2005 15:48 |
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Kaufrecht


Der Fall zu dem ich Ihre Hilfe benötige, liegt schon ungefähr ein Jahr zurück. Ich gehe daher davon aus, das sich daran nichts mehr ändern lässt. Mich würde nur interessieren ob ich mich damals richtig verhalten habe, oder ob da für mich " noch etwas rauszuholen" gewesen wäre.

Im Januar 2004 nahm ich als Zuschauer an einer Zwangsversteigerung eines 7 Personen Hauses teil. Ausser mir und den Gerichtsangestellten nahm an diesem Termin niemand teil. Auch ein Bankmitarbeiter oder der Eigentümer waren nicht anwesend.

Der Verkehrswert der Immobilie lag laut Gutachten bei 350.000 Euro.Es handelte sich um den zweiten Versteigerungstermin, das heisst die 7/10 und 5/10 Grenze galten nicht mehr. Daher lag das Mindestgebot laut Rechtspfleger bei ungefähr 5500 Euro. Nachdem ich mir das Gutachten zu dem Gebäude angeschaut hatte, bot ich genau diesen Minimumsbetrag. Da niemand mehr erschien, der mich hätte überbieten können wurde mir daraufhin das Grundstück zugeschlagen.

14 Tage lang hörte ich nichts mehr. Danach erhielt ich vom Gericht ein Schreiben der hiesigen Sparkasse,in der sie dem Gericht mitteilte, das sie zum einen nie zu dem Termin geladen worden sei, und ausserdem dem Zuschlag aufgrund von Sittenwiedriger Verschleuderung wiedersprechen würde.

Einige Tage säter bekam ich vom Amtsgericht ein Schreiben in dem sie folgendes mitteilten.
1. Die Sparkasse war nachweislich geladen gewesen.
2. Aufgrund der aktuellen Rechtssprechung würde der Zuschlag wegen Sittenwiedriger verschleuderung aufgehoben.
3. Die Kosten beider seiten würden sich kompensieren, das heisst niemand dürfe seine Kosten der anderen Seite berechnen.

Ein eingeschalteter Rechtsanwalt empfahl mir damals nicht gegen diese Entscheidung vorzugehen, da ich keine Chancen auf Zuschlag hätte.

Im Nachhinein frage ich mich jetzt aber doch, ob ich hätte mehr unternehmen sollen. Hätte ich Ihrer Ansicht nach eine Chance ( wenn auch nur eine sehr geringe)das Gebäude doch zugeschlagen zu bekommen ? Hätte ich einen Schadensersatzanspruch gegen die Sparkasse oder das Gericht gehabt ? Ist es zutreffend das ich jetzt ( ein Jahr später) nichts mehr unternehmen kann ?

Sehr geehrter Ratsuchender,

die Aufhebung des Beschlusses, durch den der Zuschlag erteilt worden ist, kann nur auf das verletzte Verbot der Verschleuderung gestützt werden. Da hier von eine Verschleuderung auszugehen ist, ist der Beschluss als wirksam anzusehen.

Schon aus diesem Grunde wäre das Rechtsmittel der Beschwerde als unbegründet zurückgewiesen worden. Im übrigen können Sie heute tatsächlich nichts mehr machen, weil die Rechtsmittelfrist inzwischen lange abgelaufen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt

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