Sehr geehrter Ratsuchender,
das ehemalige Schwerbehintertengesetzt gibt es als eigenständiges Gesetz nicht mehr; dessen Regelungen sind nun Bestandteil des IX. Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX). Seine Geltung ist nicht an eine bestimmte Arbeitnehmerzahl oder Zahl von Behinderten geknüpft, sondern gilt für jeden Betrieb.
Ich nehme an, Ihre Frage bezieht sich vorrangig auf den besonderen Kündigungsschutz behinderter Menschen. Diese besteht für jeden einzelnen behinderten Mitarbeiter. Wollen Sie einen Behinderten entlassen, so ist immer die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes erforderlich.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage damit beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt
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