Sehr geehrter Fragesteller,
in Nordrhein-Westfalen gibt es keinen unmittelbaren Anspruch auf Beseitigung oder Rückschnitt von Bäumen allein wegen der Verschattung einer Photovoltaikanlage. Eine Verpflichtung zum Rückschnitt kann sich jedoch aus verschiedenen Rechtsgrundlagen ergeben:
1) Nachbarrecht NRW (§§ 41 ff. NachbG NRW)
• Nach § 42 NachbG NRW beträgt der Grenzabstand für Bäume über 2 m Höhe mindestens 2 m.
• Sollte der Abstand zur Grundstücksgrenze zu Ihrem Grundstück geringer sein, könnte ein Beseitigungsanspruch bestehen.
• Da die Bäume an einer anderen Grundstücksgrenze stehen, hilft dies nur, wenn die benachbarten Grundstückseigentümer ein Vorgehen unterstützen.
2) Beseitigungsanspruch wegen unzumutbarer Beeinträchtigung (§ 1004 BGB i.V.m. § 906 BGB)
• Eine Verschattung durch Bäume ist grundsätzlich zumutbar, wenn sie sich im Rahmen des Üblichen hält.
• Eine unwesentliche Beeinträchtigung muss hingenommen werden, selbst wenn sie zu Ertragsverlusten führt.
• Falls die Verschattung jedoch das erwartbare Maß deutlich überschreitet und die wirtschaftliche Nutzung erheblich beeinträchtigt, könnte ein Anspruch bestehen.
3) Wegfall der „ortsüblichen Nutzung" der Photovoltaikanlage?
• Sollte die PV-Anlage aufgrund der Verschattung praktisch nutzlos werden und eine erhebliche Wertminderung erleiden, könnte argumentiert werden, dass ein unzumutbarer Eingriff vorliegt.
• Die Gerichte urteilen in solchen Fällen jedoch zurückhaltend, und es müsste ein außergewöhnlicher Fall nachgewiesen werden.
Einschätzung der Erfolgsaussichten:
• Falls der Grenzabstand unterschritten ist, könnte ein Anspruch bestehen (§ 42 NachbG NRW).
• Falls die Verschattung extrem und unverhältnismäßig ist, könnte ein Anspruch nach § 1004 BGB i.V.m. § 906 BGB bestehen – dies wäre aber schwer durchzusetzen.
• Eine außergerichtliche Einigung mit den Nachbarn ist der erfolgversprechendste Weg.
• Eine Rechtsschutzversicherung könnte hilfreich sein, um eine gerichtliche Klärung herbeizuführen.
Empfohlene Vorgehensweise:
1. Vermessen des Grenzabstands – Falls der gesetzliche Abstand unterschritten ist, besteht ein klarer Anspruch.
2. Gutachterliche Prüfung der Verschattung – Ein Solar- oder Baumgutachten kann helfen, die Zumutbarkeit nachzuweisen.
3. Anwaltliche Beratung und ggf. Klage – Falls außergerichtlich keine Lösung erzielt wird, kann eine Klage geprüft werden.
Ganz allgemein aber geht der Trend der Gerichte wohl eher contra PV.
Siehe mit weiteren Infos VG Düsseldorf Aktenzeichen 9 K 7173/22.
Mit freundlichen Grüßen
RA Wilke
Antwort
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