Sehr geehrter Fragensteller,
relevant für Ihre Möglichkeiten als Mitglied des Vereins ist, da ich von einer aktiven Mitgliedschaft beim Verein Fußballclub Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. ausgehe, immer die Satzung des Vereins. § 5 regelt hierbei die Rechts- und Verfahrensordnung gegen die Mitglieder des Vereins, die nach dieser Satzung vereinsintern geklärt werden sollen.
Gegen die Mitglieder und damit auch gegen Vorstand und Aufsichtsrat kann vorgegangen werden, wenn diese entgegen ihrer unter § 4 aufgeführten Pflichten verstoßen, insbesondere wegen Verstoßes gegen § 4 Punkt 4.4 verstoßen haben. Sie können daher vereinsintern zuerst einmal gegen den Ausschluss durch das Management des Vereins vorgehen, wenn Sie in deren Verhalten einen Verstoß gegen die Vereinssatzung sehen. Hier kommt ein Verstoß gegen die Vereinssatzung in Betracht, mithin Förderung des Vereins. Dies ist Tatfrage, ob der Trainer Magath den Verein fördert oder nicht und ein Ausschluss den Verein schädigt. Hier kommt es nach meiner Einschätzung auch auf eine Abwägung der evtl.Vorteile eines Trainerwechsels mit den finanziellen Nachteile durch eine Zahlung von Abfindung durch Freikaufen aus dem Vertrag mit dem Trainer an. Dies ist jedoch regelmäßig eine im Rahmen des Vorstands und des Aufsichtsrats, die ja den Verein als Organ nach außen hin vertritt und durch die Mitgliederversammlung gewählt wird, an. Hier müssten also Abwägungsfehlentscheidungen vorliegen, gegen die Sie natürlich zunächst intern vorgehen können, indem Sie die Entscheidung des Vorstands anfechten, § 5, Punkt 5.1 der Mitgliedersatzung. Diese richten Sie gegen den Vorstand, der dann wiederum, sollte er Ihrer Beschwerde nicht abhelfen wollen, diese Sache innerhalb von 10 Tagen an den Ehrenrat weiterzuleiten hat. Der Ehrenrat stellt hierbei das Vereinsgericht dar.
Sie können aber auch dem Ehrenrat mitteilen, wenn Sie dies dem Ehrenrat vorher zehn Tage schriftlich mitgeteilt haben und dieser Ehrenrat eine vereinsinterne Lösung für nicht möglich erachtet, was jedoch eher nicht der Fall sein dürfte.
In jedem Fall erhalten Sie aber eine Entscheidung durch den Ehrenrat, u.U. nach einer mündlichen Verhandlung.
Sie sollten daher schriftlich Beschwerde zum Vorstand einreichen mit der Begründung, warum Sie die Trennung vom Trainer als Verstoß gegen die Vereinssatzung ansehen. Dies sollten Sie per Telefax oder aber Einwurfeinschreiben machen, um hier den Zugang nachweisen zu können. Der Zugang ist wichtig für den Lauf der Fristen aus der Vereinssatzung.
Ferner käme neben dem Verstoß gegen die Förderung des Vereins ein unehrenhaftes Verhalten außerhalb des Vereins in Betracht, indem eine Art Kampagne gegen den Trainer geführt wird, obwohl alles intern geregelt werden soll, soweit dies möglich ist. Soweit mir bekannt hat noch ein weiteres internes Gespräch stattgefunden zwischen Vorstand und dem Trainer.
Im Endeffekt kommt es darauf an, ob der Verein den Trainer unter Abwägung der diesem obliegenden Pflichten entlassen kann / konnte oder nicht. Hier kommt es insbesondere auf die Argumentation des Vorstands und Aufsichtsrats an.
Sollten noch weitere Fragen, insbesondere zum Verfahrensablauf etc. bestehen, so nutzen Sie gerne die kostenlose Nachfragefunktion.
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