Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Schadensersatzrechnung von Schienenverkehrsgesellschaft

23. April 2024 15:00 |
Preis: 49,00 € |

Schadensersatz


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

In der Homepage des VfB Stuttgart wurde eine Veröffentlichung zum Auswärtsspiel des VfB nach Dortmund angezeigt. Daraufhin buchte ich die Bahnfahrt nach Dortmund mit dem Hinweis einsteige Möglichkeiten mir durchzugeben, weil ich im Raum Ansbach wohne und nur Abfahrt vom Hauptbahnhof Stuttgart in der Anzeige stand. Ich hörte vom Anbieter der Zugfahrt nichts bis eine Woche vor Abfahrt die Fahrkarten im Briefkasten waren. Nachdem ich am 18.03.24 beim VfB anrief bekam ich die Antwort, dass das Spiel schon seit Wochen ausverkauft ist. Daraufhin stornierte ich sofort die Bahnfahrt. Da die Abbuchung der Bahn von meinem Konto schon abgebucht wurde, lies ich das Geld zurück buchen. Jetzt erhielt ich eine Schadensersatzrechnung in Höhe von 179,36€. Dies ist für mich nicht nachvollziehbar, weil keine Antwort auf verschiedene Zusteige Möglichkeit bekam und das Spiel bereits ausverkauft war.
Bernhard Titze

23. April 2024 | 15:26

Antwort

von


(2982)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
Diese Anwältin zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,

wenn Sie die Bahnfahrt isoliert gebucht haben, stand diese in keinem Zusammenhang mit dem Spiel selbst.

Dann aber hätten Sie nicht so einfach stornieren und das abgebuchte Geld zurückbuchen dürfen.

Dabei spielt die Zusteigmöglichkeit auch keine Rolle, da Sie mit der Buchung das Angebot so angenommen haben.

Die Abfahrt ab HBF Stuttgart war so angegeben.

Die Forderungshöhe ist so aber überhaupt nicht nachvollziehbar.

Bitte laden Sie noch das Aufforderungsschreiben hoch.

Ich werde dann den Antwort ergänzen.

Nur wenn die gebuchte Bahnfahrt mit einer Eintrittskarte kombiniert worden ist, Ihnen der Zugang zum Stadion also nicht gewährt werden konnte, durften Sie ohne Kosten stornieren.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

(2982)

Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Sozialrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER