Sehr geehrte Fragestellerin,
Sie haben eine SCAM-Email erhalten, die eine besondere Betrugsmasche enthält. Die Empfänger werden unter Vorspiegelung falscher Tatsachen dazu gebracht, an Schneeballsystemen teilzunehmen oder auf andere Weise finanziell in Vorleistung zu treten.
Dem Opfer wird dabei zunächst glaubhaft gemacht, ein enormes Vermögen verdienen zu können. Auf diese Gegenleistung des Geschäfts – Geld oder Waren – wartet der Vorschussleistende vergeblich.
Wie das Bundeskriminalamt rät, kann auch ich Ihnen den dringenden Rat geben, sich nicht auf solche Emails einzulassen.
Soweit Sie aber bereits etwa finanziell in Vorleistung zu treten sind, empfehle ich Ihnen dringend, sich direkt an die örtliche Polizeibehörde zu wenden und die Email inklusive Header!! vorlegen.
Es handelt sich hierbei um einen Betrugsfall, der nach dem deutschen Strafgesetzbuch strafbar ist, und Sie können als Verletzte (soweit ein Schaden bereits eingetreten ist) Strafantrag stellen. (Eine zivilrechtliche Verfolgung auf Erstattung evtl. bereits gezahlten Geldes ist allerdings überhaupt nicht aussichtsreich).
Auf diese Weise können Ermittlungen gegen den Absender eingeleitet werden.
So kann unter Umständen ermittelt werden, inwieweit dem Absender Ihre Adresse bekannt ist. Hilfreich ist dabei sicherlich, dass Sie bereits Beweise sammeln konnten. Diese sollten Sie ebenfalls umgehend der örtlichen Polizeibehörde vorlegen. Nichtsdestotrotz muss ich Ihnen auch sagen, dass, soweit es sich um einen im Ausland (etwa Malaysia) ansässigen Betrüger handelt, eine Strafverfolgung nicht sehr aussichtsreich ist.
Eine weitere Möglichkeit ist noch, eine der nachfolgenden Stellen zu informieren :
a)
The Assistant Inspector-General of Police
"D" Department
The Nigeria Police
Alagbon Close
Ikoyi, Lagos
b)
The Commissioner of Police
Special Fraud Unit
"D" Department
13, Milverton Road
Ikoyi, Lagos
Tel.: 00234-1-2692728 (gleichzeitig auch Fax-Nummer), 00234-1-2691675
Fax: 00234-1-2691095
c)
National Intelligence Agency
P.M.B. 213
Garki, Abuja
Diese Behörden versuchen dann ebenfalls die Täter strafrechtlich zu belangen. Da sie vor Ort sind, ist die Aussicht etwas größer, dass die Täter auch gefasst werden.
Um zu verhindern, dass die Email, die Sie bereits erhalten haben, Schaden bei weiteren Empfängern verursacht, rate ich Ihnen, in Ihrem Umfeld von dem Absender zu berichten und so den Inhalt samt betrügerischer Absichten bekannt zu machen.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für weitere Fragen natürlich jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
C.Möhrke-Sobolewski
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte