Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Als staatlich bezuschusstes Vorsorgeprodukt des Altersein-
künftegesetzes garantiert die Rürup-Rente eine lebenslange Rentenzahlung und erlaubt Einschlüsse wie Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsabsicherung und sowie einer Hinterbliebenenrente.
Bei bestehenden Verträgen ist ein nachträglicher Einbezug möglich, abher vom Angebot der Gesellschaften abhängig, diese müssten entsprechende Zusatzbausteine anbieten.
Aber selbst wenn dies der Fall ist, bliebe zu überlegen, ob aus Sicht des Beitragssatzes eine Vorsorge auf den Todesfall nicht durch eine Risikolebensversicherung günstiger eingerichtet werden kann. Ihren Versicherungsvermittler sollten Sie entsprechend um Rat und Vergleichstrechnung bitten.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Jeromin
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Jens Jeromin
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Sehr geehrter Herr Jeromin,
vielen Dank für Ihre ausgiebige Antwort.
Um den Wahrheitsgehalt der Aussagen beider Versicherungsmakler zu prüfen, interressiert mich speziell, ob, wie Makler A behauptet, eine gesetzliche Veränderung nach Inkrafttreten des Alterseinkünfte-Gesetzes zur Möglichkeit des Einschlusses einer Hinterbliebenenrente geführt hat, was Makler B verneint.Er rät,wie Sie zu überlegen emfahlen, zu einer Risikolebensversicherung.
Mit freundlichen Grüssen
M
Sehr geehrter Fragesteller,
Makler A hat dahingehend Recht, dass die rechtliche Möglichkeit generell besteht.
Allerdings muss Ihr bisheriger Versicherer diesen Zusatzbaustein auch anbieten.
Makler B ist aber zuzugestehen, dass zun prüfen ist, ob Rentenvorsorge und Hinterbliebenenvorsorge aus einer Hand tatsächlich die kostengünstigete Lösung sind.
Möglicherweise hat Ihr Versicherer gute Rentenerträge, aber einen teuren Hinterbliebenenvorsorge-Baustein, so dass die Riskolebensversicherung im Vergleich die günstigere Variante sein kann- wie gesagt: ein Rechenexempel.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Jeromin
Rechtsanwalt