Guten Abend,
ich bin 1. Vorsitzender eines e.V. und habe den Vorstandskollegen pauschal mitgeteilt, dass ich mein Amt aufgeben werde.Muss ich die bis zum avisierten termin am 30.10.15 nochmals begründen?
Ich werde eine andere berufliche Aufgabe übernehmen und stehe für den Zweck des vereins nicht mehr zur Verfügung. Reicht das aus? Oder sollte ich eher private Gründe angeben?
Danke schön.
den Rücktritt brauchen Sie nicht zu begründen, insbesondere wenn es dann dazu führen würde, private Gründe anzuführen.
Es reicht dabei aus, dass Sie schlicht "private Gründe" nennen, ohne sie zu benennen.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet werden.