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Rotlichtverstoß da Bremsweg nicht ausreichte

| 27. September 2019 09:03 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,

heute früh im Berufsverkehr hat mir der Bremsweg zum Anhalten an einer Ampel mit Blitzanlage nicht gereicht um vor der Haltelinie zum Stehen zu kommen (die Fahrbahn war auch nass da es geregnet hatte). Hierdurch wurde ich geblitzt. Da ich nun aber zu weit auf der Kreuzung stand (der komplette Wagen hatte glaube ich die Haltelinie überquert) bin ich von der Kreuzung runtergefahren da sie frei war und wurde ein 2. mal geblitzt. Eine Gefährdung anderer bestand nicht.

Kann ich hierfür belangt werden bzw. kann ein Fahrverbot umgangen werden durch juristische Mittel?

Vielen Dank.

27. September 2019 | 10:14

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Sie müssen leider davon ausgehen, dass Sie für den Rotlichtverstoss belangt werden können.

in Ausnahmefällen kann der witterungsbedingt verlängerte Bremsweg dazu führen, dass vom Fahrverbot abgesehen werden kann. So entschieden z.B. Beschluss OLG Dresden, 15.02.2001 - Ss (OWi) 523/00 . Aller Voraussicht nach wird man Ihnen aber zunächst zum Vorwurf machen, dass Sie rechtzeitig hätten bremsen können, wenn die Geschwindigkeit den örtlichen Verhältnissen und der Wetterlage angepasst gewesen wäre.

Bevor Sie Erklärungen zur Sache gegenüber der Bußgeldstelle abgeben, empfehle ich Ihnen, Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt nehmen zu lassen. Es können dann das Messverfahren und die tatsächlichen Feststellungen überprüft werden. Ankommen kann es in Ihrem Fall z.B. auf die Dauer der Gelblichtphase und die genauen Abstände an der Ampelanlage. Ebenfalls wichtig werden kann die gefahrene Geschwindigkeit (die sich aus Weg und Zeit zwischen erstem und zweiten Foto errechnen lassen kann), um ggf. belegen zu können, dass Sie tatsächlich kurz gestoppt haben.

Ohne Akteneinsicht sollten Sie keine Angaben machen, um auszuschließen, dass Ihre Angaben ggf. durch die tatsächlichen Feststellungen bei der Messung widerlegt werden. Eine Verteidigung "ins Blaue hinein" ist nicht zu empfehlen.

Falls Sie das Fahrverhalten nicht entlasten kann, besteht noch die Möglichkeit aus persönlichen Gründen ein Absehen vom Fahrverbot zu beantragen. Dies kann erfolgen, wenn das Fahrverbot für Sie eine unangemessene Härte bedeuten würde, z.B. durch einen Arbeitsplatzverlust. Die Hürden sind insoweit aber hoch, sodass der Antrag auf Absehen vom Fahrverbot in jedem Fall sorgfältig vorbereitet und mit Nachweisen belegt werden muss. In diesem Zusammenhang kann zu Ihren Gunsten gewertet werden, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden.

Ich hoffe, Ihnen erste Anhaltspunkte gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Matthes
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 27. September 2019 | 11:26

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