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Rotlichtverstoß >1 sec

11. November 2021 15:08 |
Preis: 30,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von


19:32

Guten Tag,
ich habe als Halter einen Anhörungsbogen mit Foto (siehe Betreff) erhalten, wobei nicht ich, sondern ein Familienmitgleid der Fahrer war. Alle Familienmitglieder und auch ich haben, soweit ich weiß, noch keine Punkte (Ersttäter)
Wie gehe ich am Besten vor um zumindest ein Fahrverbot und Fahrtenbuch zu vermeiden?

11. November 2021 | 15:43

Antwort

von


(910)
Hussenstraße 19
78462 Konstanz
Tel: 07531-9450300
Web: https://www.anwaltskanzlei-dotterweich.de
E-Mail:

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Eine Fahrtenbuchauflage im Sinne von § 31a StVZO wird nur dann verhängt, wenn nicht festgestellt werden kann, wer den Verstoß begangen hat. Wenn sich also der Betroffene meldet, lässt sich dies am einfachsten vermeiden.

Im ersten Schritt wäre Akteneinsicht zu beantragen, denn dann kann auf Basis des Akteninhalts eine passende Verteidigungsstrategie entwickelt werden. Dann wäre zu prüfen, ob die Messung korrekt ist oder nicht etwa durch ein mögliches Beschleunigen noch einer Wert von weniger als einer Sekunde infrage kommt (bei bis 1,1s häufig möglich). Anschließend könnte ein Wegfall oder Absehen vom Fahrverbot in Betracht kommen, wobei es hier auf die Umstände des Einzelfalls ankommt. Die Erfolgaussichten können erst in Kenntnis aller Details beurteilt werden.

Gerne bin bereit, Sie bzw. das betroffene Familienmitglied zu verteidigen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 15. November 2021 | 15:10

Guten Tag Herr Böhler,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Allerdings war die Frage auch dahingehend gemeint, welche Angaben ich bzgl. Anhörungsbogen machen muss, bzw ob ich diesen besser gar nicht beantworte.
Die Formulierungen darin sind missverständlich, einerseits steht darin ich sei verpflichted (zu 1. Angaben zur Person des Betroffenen) vollständig und richtig zu beantworten, andererseits steht bei 1) Pflichtangaben - nur ausfüllen, wenn die Angaben auf der Vorderseite unrichtig oder unvollständig sind)
Auf der Vorderseite steht aber eine ganze Menge (neben den Angaben zu mir, die korrekt sind) auch der Vorwurf, der (im Bezug auf mich als Fahrer) nicht korrekt ist
dazu noch
2. Angaben zum Fahrer (Aussageverweigerungsrecht)
3. entfällt (Personen unter 18)
4. Angaben zum Führerschein (nicht von wem, kann ja nicht der Fahrer gemeint sein)
5. Angaben zur Sache (verantwortliche Fahrer (=nein), Wird der Verstoß zugegeben (ja / nein, Begründung, keine Ahnung wozu)
Vielleicht sollte ich diese Fragen einfach als Antwort auf den Anhörungsbogen schicken (auf Zeit spielen).

Jetzt zu einer organisatorischen Frage: was würde eine anwaltliche Vertretung durch Sie zwecks Anforderung / Prüfung Akteneinsicht kosten? ich hab zwar eine Rechtschutzversicherung aber mit Selbstbehalt. Ich würde die Akteneinsicht erst mal selbst beantragen, das wird ja dann irgendwie beantwortet werden.

Wäre die räumliche Entfernung bei einer Vertretung durch Sie von (Kosten-) Nachteil?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 15. November 2021 | 19:32

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Den Anhörungsbogen müssen Sie nicht bearbeiten, allerdings droht wegen § 31a StVZO eine Fahrtenbuchauflage, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann.

Die vorgerichtliche Tätigkeit des Verteidigers in Bußgeldsachen löst Gebühren und Auslagen von ca. € 400,00 aus. Die räumliche Entfernung wäre kein Problem und würde keine Mehrkosten auslösen. Ich bearbeite Fälle aus dem ganzen Bundesgebiet.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht

ANTWORT VON

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