Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Retoure kam nicht an

22. April 2024 11:57 |
Preis: 30,00 € |

Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Wir haben im Januar eine Federwiege bestellt. Diese kam mit einem falschen Gestell an. Der Verkäufer bzw. Vermieter hat uns ein neues Gestell zugesendet und uns gebeten das andere innerhalb von 10 Tagen zurückzusenden. Am 5.2 Feburar haben wir das falsche Gestell zurückgesendet. Nach zwei Monaten haben wir eine Rechnung für das falsch gelieferte aber retournierte Gestell bekommen. Natürlich haben wir keinen Nachweis mehr für die Retoure. Die Frist für die Rücksendung lag bei 10 Tagen und diese haben wir eingehalten. Aufgrunddesswn haben wir den Nachweis auch nicht mehr aufgehoben. Laut dem Händler sei das Paket nicht versendet worden.

Jetzt sollen wir 230€ zahlen. Wir fühlen uns unfair behandelt zumal es nicht uns verschuldet war dass die uns ein falsches Gestell versendet haben. Im Wochenbett mit einem neuengeborenen mussten wir uns für die Rücksendung kümmern. Dabei haben wir nicht bedacht den Einlieferungsbeleg über zwei Monate aufzubewahren.

Wie sehen sie unsere Chancen bei einem gerichtlichen Verfahren.

Vielen Dank

22. April 2024 | 12:26

Antwort

von


(1131)
Wiesenstraße 28
90443 Nürnberg
Tel: 015785075264
Web: https://www.kanzlei-ahmadi.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Basierend auf den von Ihnen geschilderten Informationen sehe ich Ihre Chancen in einem gerichtlichen Verfahren wie folgt:
Zunächst liegt aufgrund der Falschlieferung des Gestells ein Sachmangel vor. Sie haben zu Recht eine Nacherfüllung in Form der Lieferung des richtigen Gestells verlangt.
Der Verkäufer hat Ihnen dann ein neues Gestell zugesendet und Sie gebeten, das falsche Gestell innerhalb von 10 Tagen zurückzusenden. Dieser Frist sind Sie nachgekommen, indem Sie das Gestell am 5. Februar zurückgeschickt haben.
Problematisch ist nun, dass Sie keinen Nachweis mehr über die erfolgte Rücksendung haben. Grundsätzlich tragen Sie als Käufer die Beweislast dafür, dass Sie Ihrer Rücksendeverpflichtung nachgekommen sind.
Allerdings spricht hier einiges dafür, dass ein Gericht Ihnen glauben würde:
- Die Frist von 10 Tagen für die Rücksendung war sehr knapp bemessen, gerade für die Situation im Wochenbett. Es ist nachvollziehbar, dass Sie sich beeilt haben, die Frist einzuhalten.
- Dass Sie den Beleg dann nicht monatelang aufbewahrt haben, ist ebenfalls verständlich. Normalerweise geht man davon aus, dass eine Rücksendung ankommt.
- Es erscheint auch wenig plausibel, dass Sie das Gestell behalten wollten, da Sie ja das richtige neue Gestell erhalten haben.
- Zudem war der Fehler initial beim Verkäufer, der falsch geliefert hat.
Ein Gericht müsste alle Umstände würdigen. Aufgrund der besonderen Situation (Wochenbett) und des Fehlverhaltens des Verkäufers sehe ich gute Chancen, dass Ihnen geglaubt würde, dass Sie fristgerecht zurückgesendet haben.
Ich empfehle Ihnen, dem Verkäufer nochmals nachvollziehbar zu schildern, dass Sie fristgerecht zurückgeschickt haben und aufgrund der Umstände keinen Beleg mehr haben. Wenn er nicht einlenkt, sollten Sie einen Anwalt einschalten, um Ihre Rechte durchzusetzen. Die Erfolgsaussichten sind aus meiner Sicht gut. Jedoch könnten die Anwaltskosten ggf den Streitwert übersteigen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

(1131)

Wiesenstraße 28
90443 Nürnberg
Tel: 015785075264
Web: https://www.kanzlei-ahmadi.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Vertragsrecht, Strafrecht, Medizinrecht, Kaufrecht, Miet- und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Grundstücksrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER