Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
Ihr Fall ist rechtlich mehrschichtig.
Grundsätzlich ist es so, dass der Zoll bei der Einfuhr von Waren in die EU die Einfuhrumsatzsteuer erhebt. Wenn Sie eine Uhr einführen, die als Original deklariert ist, wird der Zoll den Wert der Uhr schätzen und auf dieser Grundlage die Einfuhrumsatzsteuer berechnen.
In Ihrem Fall behaupten Sie, dass die Uhr eine Fälschung ist. Der Zoll hat jedoch Zweifel an Ihrer Aussage und geht davon aus, dass es sich um ein Original handelt. Daher hat der Zoll die Einfuhrumsatzsteuer auf der Grundlage des Werts einer originalen Rolex-Uhr berechnet.
Sie haben nun die Möglichkeit, gegen den Bescheid des Zolls Einspruch einzulegen. In Ihrem Einspruch sollten Sie darlegen, warum Sie der Meinung sind, dass die Uhr eine Fälschung ist. Sie könnten beispielsweise auf bestimmte Merkmale der Uhr hinweisen, die darauf hindeuten, dass es sich um eine Fälschung handelt.
Allerdings befinden Sie sich damit in einem gewissen Dilemma, weil auch der Erwerb/Einführung einer markengeschützten Fälschung nachteilig Folgen haben kann, wie Sie ja am Schluss selbst mit "zweitrangig" des Rückerwerbs erkannt haben.
Es ist auch richtig, dass der Zoll in der Regel nicht verpflichtet ist, die Echtheit der Uhr zu überprüfen.
Es liegt in Ihrer Verantwortung, den Beweis zu erbringen, dass die Uhr eine Fälschung/Replica ist.
Was die Kontaktaufnahme mit Rolex betrifft, so ist es richtig, dass Rolex gegen den Besitz von Fälschungen vorgehen kann; nach meiner Erfahrung allerdings selten gegen Verbraucher.
Ausschließen kann ich allerdings nicht ganz, dass Rolex ggf. aus übertragenem Recht eine strafbewehrte Unterlassung verhängen lässt, wenn Sie selbst den Kontakt aufnehmen, um die Echtheit der Uhr zu klären.
Deshalb rate ich Ihnen, sich vollständige Klarheit über den zollrechtlichen Vorwurf und die konkreten Tatbestände nebst Beweisen zu verschaffen. Es wäre somit sinnvoll, einen Rechtsanwalt mit der Akteneinsicht zu beauftragen, damit Sie anwaltlich beraten, zielgenaue Schritt in jeder Hinsicht unternehmen können.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
Vorstadt 42
41812 Erkelenz
Tel: 02435 - 6114416
Tel: 0174 - 9994079
Web: https://www.rechtsanwalt-burgmer.com
E-Mail:
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer