Sehr geehrter Fragesteller,
unter Berücksichtigung des von Ihnen getätigten Einsatzes und auf der Basis Ihrer Sachverhaltsschilderung möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten:
Grundsätzlich ist es zutreffend, dass die Eltern über die religiöse Erziehung Ihrer Kinder (!!) bestimmen. Dies ist in § 1 KErzG (Gesetz über die religiöse Kindererziehung) geregelt.
Dieses Gesetz regelt aber auch, dass das Kind nach Vollendung des 14. Lebensjahres selbst entscheiden kann, zu welchem religiösen Bekenntnis es sich halten will, § 5 KErzG. Dies bedeutet, dass man ab dem 14. Geburtstag selbst entscheiden kann, ob man weiter dem von den Eltern gewählten Glauben "treubleiben" möchte.
Da Sie bereits 18 Jahre sind, können Ihnen Ihre Eltern nicht mehr vorschreiben, ob Sie Ihren Glauben aktiv ausüben. Sie können Sie somit - rechtlich - nicht zwingen. Ihre Gewissensentscheidung müssen Sie hier allerdings selber treffen. Meine Antwort kann nur ein juristischer Rat sein.
Ich hoffe, Ihnen mit der Beanwortung der Frage geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Dubbratz
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Frank Dubbratz
Schillerstraße 73 -75
46535 Dinslaken
Tel: 02064 82 88 144
Web: https://www.rechtsanwalt-dubbratz.de
E-Mail:
Ich bedanke mich für Ihre Antwort.
Gern geschehen.