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Religionsfreiheit

| 26. November 2008 19:45 |
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Sozialrecht


Beantwortet von


21:14

Hallo,

ich befinde mich in einem Konflikt mit meinen Eltern und ich sehe nur noch einen Ausweg – das Gesetz. Einige Daten zu mir: Ich bin 18 Jahre alt und römisch katholisch.

Das Problem:
Meine Eltern zwingen mich seit dem 6. Lebensjahr jeden Sonntag zur Kirche zu gehen. Sie begründen das mit ihrem Eheversprechen und Taufversprechen, dass sie mich Christlich erziehen werden (Vertrag?). Ich habe angemerkt auch jede „Stufe“ durchlaufen, also Kommunion und Firmung.

Nun bin ich aber 18 Jahre und sollte nach meinem empfinden ja selbst entscheiden dürfen, ob ich meinen Glauben ausführen will oder nicht. Ich berufe mich auf die Religionsfreiheit, welche ich mit 14 Jahren ja erhalte – oder sehe ich das Falsch? Des Weiteren schützen mich doch das Grundgesetz und der Artikel der Religionsmündigkeit.

Meine Eltern argumentieren nun mit einem Artikel 140 (?) aus der Weimarer Reichsverfassung. Dieser soll die Trennung von Kirche und Staat regeln. Sie argumentieren auch damit, dass das Grundgesetz mich nur vor der Willkür des Staates schützt und Kirche nicht beinhaltet. Sprich, das die Kirche das Privileg hat, frei vom Staatsrecht zu seien?!

Nun zu meiner Frage: Können mich meine Eltern weiter zwingen wegen den oben genannten Gründen? Das Taufversprechen auf Christliche Erziehung endet doch sicher mit 18 – oder schon früher? Ich nehme nämlich an, dass das völliger Humbug ist?

Ich bedanke mich sehr herzlich für Ihre Antworten!

26. November 2008 | 20:46

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

unter Berücksichtigung des von Ihnen getätigten Einsatzes und auf der Basis Ihrer Sachverhaltsschilderung möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten:

Grundsätzlich ist es zutreffend, dass die Eltern über die religiöse Erziehung Ihrer Kinder (!!) bestimmen. Dies ist in § 1 KErzG (Gesetz über die religiöse Kindererziehung) geregelt.

Dieses Gesetz regelt aber auch, dass das Kind nach Vollendung des 14. Lebensjahres selbst entscheiden kann, zu welchem religiösen Bekenntnis es sich halten will, § 5 KErzG. Dies bedeutet, dass man ab dem 14. Geburtstag selbst entscheiden kann, ob man weiter dem von den Eltern gewählten Glauben "treubleiben" möchte.

Da Sie bereits 18 Jahre sind, können Ihnen Ihre Eltern nicht mehr vorschreiben, ob Sie Ihren Glauben aktiv ausüben. Sie können Sie somit - rechtlich - nicht zwingen. Ihre Gewissensentscheidung müssen Sie hier allerdings selber treffen. Meine Antwort kann nur ein juristischer Rat sein.

Ich hoffe, Ihnen mit der Beanwortung der Frage geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Dubbratz
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 26. November 2008 | 21:03

Ich bedanke mich für Ihre Antwort.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 26. November 2008 | 21:14

Gern geschehen.

Bewertung des Fragestellers 26. November 2008 | 21:08

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